Das bin ich!

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Montag, 28. Dezember 2009

betreffend Thomas Vogel Tengen ./. Fritjof Schultz-Friese

Liebe Schwestern und Brüder von United Anarchists!

Offensichtlich war es Thomas Vogel, der folgende Scans in einem bestimmten Guestbook veröffentlichte:

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Nichts als leere Luft wird aufgefahren, die Unterlassungsklage führt nicht einmal auf, welche Aussagen unwahr sein sollen, im Grunde bleibt dem Gericht in Konstanz nichts anderes, als die Klage als unbegründet abzuweisen. Thomas Vogel hat sich selbst zu einer Person öffentlichen Interesses gemacht, allein sein Auftreten im Falle Kampusch rechtfertigt es, die Öffentlichkeit über Umstände zu informieren, die ein Urteil über seine Seriösität zulassen. Dabei ist das nicht der einzige Grund für ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit insofern.

Dem Anwalt Klaus G.A. Frank dürfte sicherlich klar sein, dass der von ihm offenbar gestellte Antrag ein Schuss in den Ofen ist, das unglaublich schlechte Deutsch lässt aber auch die Möglichkeit zu, dass der Antrag eine Fälschung ist.

Fernmündlich von FSF bestätigt wurde mir, dass es eine ebenfalls sachlich nicht begründete Unterlassungsklage bereits gegeben habe, die an das Amtsgericht Singen gerichtet gewesen und von jenem mit der Begründung abgewiesen worden sei, es sei örtlich nicht zuständig.

Da kommt natürlich die Frage auf, warum ein Rechtsanwalt, der seit über zehn Jahren in Konstanz residiert, in einem Falle, wo sowohl der von ihm vertretene Kläger als auch der Beklagte ebenfalls im Bereich der örtlichen Zuständigkeit des AG Konstanz ansässig sind, eine Klage beim AG Singen einreicht.

Ich kann mir das nur so erklären, dass Vogel Druck auf den Anwalt ausgeübt hat, eine Unterlassungsklage einzureichen, dass diesem aber klar war, dass das Ding nur in die Hose gehen kann. Dass man darauf verzichtete, einzelne Behauptungen der FSF-Artikel anzugreifen, dürfte hingegen einen leicht verständlichen Grund haben: In dem Falle wäre das Gericht gehalten, die Richtigkeit der Behauptungen zu überprüfen, die Behauptungen letztlich als unwahr oder aber als wahr einzuordnen. Wären sie unwahr, dann wären sie in der Unterlassungsklage sicherlich aufgeführt, dass sie es nicht sind, muss man wohl als Beweis ihrer Richtigkeit annehmen: Natürlich würde FSF es publizistisch hochgehalten, wenn ein Gericht infolge der Unterlassungsklage bescheiden würde, die von Vogel nicht gewollten Behauptungen seien wahr und es sei zulässig, sie zu publizieren.

Vogel spielt mithin auf Zeit, ohne dass er dabei eine Perspektive für ein Ende in seinem Sinne haben kann. Es sei denn, FSF und WS würden tödlich verunglücken oder in anderer Weise von der Bildfläche verschwinden.

Es sieht schlecht für den Staatsschutz aus, was Thomas Vogel angeht, es sieht schlecht für den Staatsschutz aus, was Roggenwallner angeht.

Mit herzlichen Grüßen

Euer

Winfried Sobottka

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