Liebe Schwestern und Brüder!
Keine Frage, Thomas Vogel genießt kriminellen Schutz der Staatsanwaltschaft Konstanz:
http://www.see-online.info/2010/01/11/wirre-aussagen-sind-kein-verbrechen/
Zunächst einmal sind die Aussagen von Thomas Vogel, Tengen, keineswegs wirr, sie sind zwar angeblich/tatsächlich falsch, aber nicht erkennbar wirr. Wirr wären sie, wenn sie unzweifelhaft erkennbar Phantasiegebilde wären, wenn er zum Beispiel behauptete, die Mutter von Kampusch hätte sich unsichtbar gemacht und in dieser Form an der Entführung ihrer Tochter teilgenommen. Von solcher Wirrheit kann nicht nicht die Rede sein, was ja auch dadurch belegt wird, dass die österreichischen Strafverfolger Thomas Vogel als Zeugen hinreichend ernst nahmen, um per deutscher Amtshilfe Material von ihm beschlagnahmen zu lassen.
Weiterhin ist es natürlich so, dass das Verhalten des Thomas Vogel den öffentlichen Frieden in grundsätzlich strafbarer Weise störte, dass es weiterhin nicht Aufgabe der Staatsanwaltschaft ist, darüber zu entscheiden, ob er dafür zu bestrafen oder aufgrund von Schuldunfähigkeit frei zu sprechen ist. Das ist in Deutschland immer noch Aufgabe der Richter, Aufgabe der Staatsanwaltschaft ist es, Anklage zu erheben, wenn Straftaten objektiv erfüllt sind. Das ist im Falle der Handlungen des Thomas Vogel einwandfrei gegeben, er hat nach Angaben der Staatsanwaltschaften in Österreich und Deutschland mindestens 2 Personen sehr beharrlich und in größtmöglicher Öffentlichkeit falsch verdächtigt, schwere Straftaten begangen zu haben, erhält das auch zum jetzigen Zeitpunkt noch aufrecht:
http://www.kampusch.de/?p=93
Nun, ich selbst bin nachweislich Opfer schmutzigster Machenschaften des Thomas Vogel, die offensichtlich dazu dienten, mich nur scheinbar ordnungsgemäß nach § 63 in die Psychiatrie zu sperren. Doch es steht natürlich nicht anzunehmen, dass staatliche Behörden darauf einsteigen werden, wenn ich vortrage, dass offensichtlich ein kriminelles Agreement zwischen dem Straftäter Vogel und schwerverbrecherischer BRD-Justiz vorliege, und dass Vogel offenbar die Rolle spiele, Falschaussagen zur Wegsperrung von Staatskritikern zu liefern.
Mit einer einfachen Strafanzeige wird es nicht getan sein, ich werde neben der Strafanzeige gegen Vogel auch Strafanzeige gegen den Leiter der Staatsanwaltschaft Konstanz, Otto Röding, gegen den Pressepsrecher der StA Konstanz und unbekannte weitere Beteiligte auf Seiten der StA Konstanz stellen müssen, zugleich Dienstaufsichtsbeschwerde stellen müssen, wegen der selben Sachverhalte.
Dabei muss ich soviel hineinbringen, wie es möglich ist, ohne auf der anderen Seite Probleme aufzubauen, die in der Sache schaden würden. Unter welchen Umständen andere bereit sind, Veröffentlichungen irgendwie mitzutragen, ist mit einer gewissen Vorsicht zu beurteilen.
Dass von keiner anderen Seite Speerspitzen in der Sache zu erwarten sind, werde ich nicht erklären müssen.
Ich habe angefangen, das nötige Material zusammen zu stellen, und ich habe eine grundlegende Idee hinsichtlich des Vorgehens. Ich brüte noch, weiß, dass ich es heute fertigbekommen muss, um es mit guten Gefühlen erst einmal vom Halse zu haben. Womöglich werde ich auch eine Strafanzeige gegen die Oberstaatsanwaltschaft in Wien erstatten, irgendwie werden die ja auch reagieren müssen.
Es ist nicht immer leicht, allem gerecht zu werden, wenn man es mit vielen Dingen zu tun hat und im Grunde niemanden an der Seite hat, der Mut zeigt. Ich bin nicht mehr 20 und ich habe seit Jahren einen Stress am Halse, den die meisten sich nicht einmal vorstellen können.
Darüber, dass ich in einem Lande der feigen, aber hoch selbstherrlichen Dummköpfe lebe, darf ich nicht einmal nachdenken, sonst steigt der Säurepegel in meinem Magen gegen PH-Wert 0.
Herzliche Grüße
Euer
Winfried
Zusätzliche Tag: ltd. OStA Werner Pleischl Wien, Bodenseewoche
Kein Internetzugang vom eigenen PC
vor 14 Jahren
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