Liebe Schwestern und Brüder!
Rechtsanwalt Lutz Schaefer hat sich im Betreuungsverfahren sowohl an das AG Lünen:
http://winfried-sobottka.de/lutz-schaefer/betreuung-ag-luenen-dez-2009/schriftsatz-lutz-schaefer-an-ag-vom-07-januar-2010.html
als auch an den Dortmunder Arzt Dr. med. Wolf Toepser gewandt. Offenbar vermag Lutz Schaefer es sehr gut, mit wenigen freundlichen Worten das Wesentliche auf den Punkt zu bringen.
Man kann das Vorgehen des AG Lünen wie auch das des Dr. Toepser nur als grob unverschämt empfinden: Ohne, dass sie einen irgendwie verständlichen Grund dafür bieten, dass es in meinem Falle einen Betreuungsbedarf geben soll, wollen sie offenbar soviel wie möglich in meinem Privatleben und meinen Krankheitsangelegenheiten herumstochern, dabei auch gleich meine Wohnung inspizieren. Man stelle sich vor, wie sie reagierten, wenn ich so im Leben des Richters Norbert Weber oder des Dr. med. Wolf Toepser herumstochern wollte! Solange sie keinen Rechtsgrund nennen können, ist das nichts anderes!
Ja ja, die Juuuu- riiiiiiiiiisten, wie Rechtsanwalt Dr. Norbert Plandor immer sagte, wenn er mir einreden wollte, der Himmel könne juristisch betrachtet auch unter der Erdoberfläche liegen, haben ein Problem mit mir, speziell am Landgericht Dortmund.
Sie haben sich so überdeutlich dahingehend festgelegt, dass an meiner Schuldfähigkeit zu zweifeln sei, dass sie ohne ein taugliches Gutachten im Grunde gar nichts mehr machen können. Ein taugliches Gutachten bekommen sie aber weder mit Dr. Roggenwallner noch mit Dr. Lasar, Dortmund, auf die Beine: Beide haben mit Zustimmung der Richter um Helmut Hackmann und Brigitte Brütting bis hinauf zum OLG HAMM, erklärt, ich müsse mich ohne Anwesenheit von Vertrauenszeugen und ohne Bild-/Tonaufzeichnung zu meiner Verfügung untersuchen lassen.
Demgegenüber hatte ich nachweislich Bereitschaft zur "Untersuchung" sowohl durch Dr. Roggenwallner als auch durch Dr. Lasar erklärt, wenn mir Zeugen meines Vertrauens und Aufzeichnung der Untersuchung gestattet würden.
Damit haben sie praktisch keine Chance, mich nach § 81 StPO vor einer Gerichtsverhandlung in die Psychiatrie zu bekommen, denn dabei würde der BGH unter den gegebenen Umständen nicht mitmachen. Sie haben sich auch den Weg verbaut, mich überhaupt noch einem Gutachter gegenüberstellen zu können: Weder Dr. Roggenwallner noch Dr. Lasar könnten jetzt plötzlich sagen: "Na gut, wir untersuchen ihn doch in Anwesenheit von Zeugen, und natürlich darf er aufzeichnen!"
Auch würde es einen sehr merkwürdigen Eindruck machen, wenn sie nun einen dritten Gutachter einschalteten, der mir dieses erlaubte. Denn damit würden sie ja zugeben, dass es keine Notwendigkeit gibt, Untersuchungen nur ohne Zeugen und ohne Gestattung von Aufzeichnung vorzunehmen. Damit bliebe nur noch die treffende Erklärung: Man wollte Dr. Roggenwallner und Dr. Lasar die Erstellung eines Schmierengutachtens, das auf Lügen und gezielt unvollständiger Verwertung meiner Aussagen bauen sollte, leicht machen - gemäß unbedingten Willens der Richter am LG Dortmund und am OLG Hamm!!!
Diese Kröte werden sie wohl nicht schlucken wollen, solange sie sie nicht schlucken, kommen sie im Strafverfahren nicht weiter. Besonders weit können sie dort ohnehin nicht kommen, weil sie mit ihren perversen Rechtsbrüchen bereits jede Menge unabweisbarer Revisionsgründe geboten haben.
Im Grunde ist die Justiz in Dortmund in Sachen Winfried Sobottka nicht mehr handlungsfähig, jedenfalls nicht in einer Weise, dass sie mir unangenehme Rechtsfolgen bescheren könnten. Sie können das Verfahren zwar noch einstellen, aber nicht mehr betreiben.
Nicht besser sieht die Lage für das OLG Hamm aus, im Falle einer Revision hätte ich sehr gute Chancen, dass der BGH das Verfahren an einen anderen OLG-Bereich verweisen würde.
Die perversen Verbrecher haben sich ausgetrickst. Bösartigkeit, Verkommenheit und Idiotie sind eben doch eines, wie ja auch Gerechtigkeit und Vernunft eines sind..
Herzliche Grüße
Euer
Winfried Sobottka
Kein Internetzugang vom eigenen PC
vor 14 Jahren
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