Den Artikel zu Roswitha Müller-Piepenkötter habe ich im letzten Abschnitt noch verändert, ich weiß nun, dass sie die Beschwerde tatsächlich erst nach der Bluttat erhalten hatte.
Betreffend Staatsanwalt Stefan Lingens habe ich einen Artikel betreffend einen anderen Fall gesichert, nämlich:
http://www.wz-newsline.de/?redid=196917
Hier stellt sich die Frage, warum zwar L + Sicherungsverwahrung für den Täter gefordert wird, die Staatsanwaltschaft aber offensichtlich nichts gegen den Richter tut, der darauf verzichtet hatte, einen vorliegenden Haftbefehl vollstrecken zu lassen und der nicht bereit war, einem Antrag auf Schutz der späteren Opfer zu entsprechen - hier dürfte letztlich fahrlässige Tötung vorliegen.
Insofern ist die gegenüber Angeklagten harte Masche von Stefan Lingens äußerst zweifelhaft, denn nach Verantwortlichkeiten im Justizbereich scheint er ja generell nicht zu fragen.
Die Reaktion aus dem Hause Müller-Piepenkötter auf die Beschwerde der Barbara Kühn muss man sich wirklich auf der Zunge zergehen lassen, es ist schon beeindruckend, dass dort geschrieben wird:
Mit anderen Worten: "Ich überlasse Beschwerden über meine Staatsanwaltschaften den Staatsanwaltschaften selbst. Das ist ständige Praxis." Noch deutlicher geht es kaum.
Herzliche Grüße
Euer
Winfried Sobottka, United Anarchists
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