Das bin ich!

Das bin ich!
Anklicken des Bildes führt zum Mord!

Samstag, 12. Dezember 2009

@ U.A.: Ich könnte mich weg schreien!

Hallo, Leute!

Ich habe den Einstellungsbeschluss des Betreuungsverfahrens aus 2008 auf Platte gehabt, habe ihn schon eingestellt auf http://www.winfried-sobottka.de .

:ggg::ggg::ggg::ggg::ggg::ggg::zkugel::zkugel::zkugel::zkugel::zkugel::zkugel:

Zu erreichen ist der Beschluss aus dem Jahre 2008 über:


:ggg::ggg::ggg::ggg::ggg::ggg::zkugel::zkugel::zkugel::zkugel::zkugel::zkugel:


Ganz offensichtlich bedarf der stellvertretende Direktor des Amtsgerichtes Lünen, Richter Norbert Weber, einer Untersuchung hinsichtlich seines Geisteszustandes.

Denn schließlich bezieht er sich zur Begründung seines heutigen Anliegens offensichtlich auf Vorgänge aus dem Jahre 2007, also aus einer Zeit vor seinem Beschluss im Jahre 2008. Zudem fragt man sich natürlich, warum eine Betreuung aus seiner Sicht 2008 keinen Sinn machen konnte, wenn die betreffende Person vehement gegen eine Betreuung war, warum dies im Jahre 2009 aber anders sein sollte.

Offensichtlich schreibt dieser Richter seine Beschlussbegründungen aus dem Enddarm heraus, allerdings muss man sich dabei jedenfalls fragen, was er mit seinem Vorgehen jeweils in Wahrheit bezweckt.

Mir scheint nur eines plausibel: Im Mai 2008 dachten die Staatsverbrecher noch, mich im Verein mit der mich verratenden Pflichtanwältin Henriette Lyndian über das Verfahren am Landgericht Dortmund in die Psychiatrie zu bekommen:



und das schien ihnen leichter als der Versuch, mich über eine Betreuung dorthin zu bekommen.

Aber nachdem sich der ursprüngliche Plan aufgrund diverser Umstände als nicht realisierbar heraus gestellt hat, soll nun wieder das Amtsgericht Lünen heran.


Au Mann, sind die bescheuert!

Gruß

Winfried Sobottka

Dr. Roggenwallners Geisterstunde.

Hallo, Leute!

Nach Lage der Dinge:

http://www.freegermany.de/polit-verf.-winfried-sobottka/roggenwallner-peter-mueller-01.html

http://www.freegermany.de/polit-verf.-winfried-sobottka/roggenwallner-peter-mueller-02.html

muss Dr. med. Bernd Roggenwallner der geisteskranke Schmutzfink sein, der den Blog unter sobottka.wordpress.com zum Zwecke meiner Verleumdung und sonstigen Terrors gegen mich mit hohem Aufwand "pflegt".


In einem seiner neueren Beiträge verdreht er die Rechtslage, vertritt die Auffassung, innerhalb eines Betreuungsverfahrens könnten Richter machen, was sie wollen, ohne dass es ein Rechtsmittel dagegen gäbe.

Tatsächlich ist die gesetzliche Regelung nicht wirklich glücklich, tatsächlich sind Richter schon so verfahren, tatsächlich sind sie damit beim BGH vor die Wand geknallt:

2. Anfechtbarkeit der Anordnung der Vorführung zur
Untersuchung im Betreuungsverfahren
BGH, Beschluss v. 14.03.2007 – XII ZB 201/06
Art. 3 Abs. 1, 103 Abs. 1 GG; §§ 19, 20, 68 b Abs. 3, 69 f
Abs. 1 FGG
Leitsätze:
1. Der Betroffene kann die gerichtliche Anordnung, sich psychiatrisch
untersuchen zu lassen, jedenfalls dann mit der Beschwerde
(§§ 19, 20 FGG) angreifen, wenn die Anordnung objektiv
willkürlich, d. h. in so krassem Maße rechtsfehlerhaft ist, dass
sie unter Berücksichtigung des Schutzzweckes von Art. 3 Abs. 1
und 103 Abs. 1 GG nicht mehr verständlich erscheint; § 68 b
Abs. 3 Satz 2 FGG ist in solchen krassen Ausnahmefällen nicht
anwendbar.
2. Ein solcher krasser Ausnahmefall liegt grundsätzlich vor,
wenn das Vormundschaftsgericht die psychiatrische Untersuchung
eines Betroffenen anordnet, ohne diesen vorher persönlich
gehört oder sonstige Feststellungen, die die Annahme der
Betreuungsbedürftigkeit des Betroffenen rechtfertigen könnten,getroffen zu haben.

Sie werden auch in meinem Falle - so, oder so - vor die Wand knallen, jedenfalls wird es garantiert nicht so laufen, wie Dr. Roggenwallner es gern hätte. Ich erinnere auch daran, dass das Amtsgericht Lünen schon einmal ein Betreuungsverfahren gegen mich eingeleitet hatte, das es dann selbst wieder einstellte, mit der Begründung, ich würde zu starken Widerstand gegen die Betreuungsabsichten leisten. Jeder kann sich denken, dass das nicht so gelaufen wäre, wenn die Amtsrichter machen könnten, was sie wollten.

Sie werden also erst einmal eine vernünftige Begründung für ihr Ansinnen auf den Tisch legen müssen, der Hinweis, die Anregung sei aus einem Verfahren heraus erfolgt, ist keine Begründung, die auf Betreuungsbedarf schließen lässt: Es sind Tatsachen gefragt, die Betreuungsbedarf objektiv belegen, kein hohles Geschwätz.



Im Übrigen habe ich nicht einmal generell etwas gegen Untersuchungen, ich fordere nur das, was Psychologenverbände, namhafte Gutachter und höhere Gerichte als berechtigte Forderungen von Probanden betrachten: Zeugen meines Vertrauens und Aufzeichnung zu meiner Verfügung. Dann wird man ja sehen, wer krank ist, und wer nicht.


Gruß

Winfried Sobottka

@ U.A.

Hallo, Leute!

Ich habe das Schreiben von diesem Amtsrichter Norbert Weber nun auf meiner Domain abgestellt, erreichbar ist es über die Übersicht:

http://winfried-sobottka.de/lutz-schaefer/00

Nun, es sollte einen immer skeptisch machen, wenn einer dieser profilneurotischen BRD-Verbrecher-Richter meint, einem persönlich einen Brief schreiben zu müssen. Das war ja auch im Falle des Dortmunder Landrichters Helmut Hackmann nicht anders:

http://www.freegermany.de/hackmann-noetigungsversuch.html

Regelmäßig ist das nämlich ein Hinweis darauf, dass sie selbst im Rahmen maximaler Willkür nicht ganz so können, wie sie am liebsten wollen. Darum legen sie einem dann nahe, das, was ihnen zur perfekten Willkür noch fehlt, durch eigenes Tun zu erbringen. Mann, die lernen es wirklich nie, mit wem sie es in meinem Falle zu tun haben: Sie sind diejenigen, die der Betreuung bedürfen!

Dr. Roggenwallner alias Das_Gewissen platzt auf seinem sobottka.wordpress.com-Blog derzeit vor Wut, hält sich vermutlich aber nach wie vor für den größten Strategen aller Zeiten und für einen gewieften Psychologen. Bei aller Liebe: Dass ein Psychiater, der sich solange und so intensiv mit allem, was ich von mir gebe, auseinandersetzt wie er, ohne mich dabei auch nur im Geringsten zu verstehen, ist ein klarer Beweis dafür, dass er eine Oberflasche ist.

Dabei begeht er zunehmend Fehler, auf die ich aus taktischen Gründen nicht hinweisen möchte, die mir aber noch sehr zugute kommen werden.

Diese Pfeifen können heilfroh sein, dass ich so knapp bin, was Geld angeht. Leider gibt es Dinge, für die man Geld benötigt.

Gruß

Winfried Sobottka

http://www.winfried-sobottka.de/

http://www.freegermany.de/

http://www.sexualaufklaerung.at/

@ U.A.

Hallo, Leute!

Das Eintreten von Rechtsanwalt Lutz Schaefer in die Betreuungssache ist wahrlich Goldes wert. Die Eröffnung des Betreuungsverfahrens durch das Amtsgericht Lünen war vor dem Hintergrund des von ihnen vermutlich nicht kalkulierten Eintretens des Lutz Schaefer ein Kardinalfehler von ihnen. Ich will Einzelheiten jetzt nicht öffentlich darlegen, aber ich gehe davon aus, dass diese Sache mir hinsichtlich mehrerer Probleme letztendlich entscheidend weiter helfen werde.

Wie hatten sie doch geschrieben? Sie hätten eine Anregung erhalten, dass ich hinsichtlich meiner Angelegenheiten Hilfe benötigte? Damit hatten sie keineswegs Unrecht, denn im Kampf gegen die staatliche Willkür kann ich natürlich Hilfe gebrauchen, auch wenn das nichts mit Betreuungsbedarf zu tun hat. Sie hatten sich das bestimmt anders vorgestellt, aber ich denke, dass ich aus deren Vorgehen die Hilfe schöpfen könnte, die ich tatsächlich benötige.

Den Rechtsanwalt Dr. Norbert Plandor habe ich betreffend das Betreuungsverfahren nicht informiert. Ich habe keinen Sinn darin gesehen.

Gruß

Winfried Sobottka

Betreuungsverfahren...

Hallo, Leute!

Heute ging wieder Amtsgerichtspost bei mir ein, mit Datum des 9. Dezember 2009, demnach (?) geschrieben einen Tag, bevor Rechtsanwalt Lutz Schaefer sich dort meldete. Mir wurde mitgeteilt, dass das LWL-Verfahren am LG-Dortmund den Anlaß für die Einleitung eines Betreuungsverfahrens gegeben habe. Welch eine Begründung! Ein Verfahren, in dem es um die Kosten eines Tages Zwangsaufenthaltes vor zwei Jahren geht... Warum man aus diesem Verfahren meint, den Schluss ziehen zu müssen, ich bedürfe einer Betreuung, behält das AG Lünen für sich....

Tatsache ist, dass das Verfahren in die falsche Richtung läuft, weil Rechtsanwalt Dr. Norbert Plandor, obwohl von mir über die wahren Tatsachen lupenrein aufgeklärt, sich zu einer inhaltlich falschen Aussage (ich sei am 04.12. 2007 erregt gewesen) veranlasst gesehen hatte, das Gericht in Dortmund diese Aussage wiederum dankbar als Begründung dafür verwendet hatte, die Einweisung als solche sei dann ja auch gerechtfertigt gewesen.

Dr. Norbert Plandor, alle Richter mögen ihn!

Eine Begründung für Betreuungsbedarf ergibt sich aus der pauschalen Kurzerklärung natürlich nicht.

Weiterhin versucht man, einen Rechtsirrtum in mir zu erzeugen, indem man erklärt, gegen die Einleitung eines Betreuungsverfahrens sei ein Rechtsmittel nicht möglich, wohl aber gegen die Einrichtung einer Betreuung, dann nachfragt, ob ich denn die Beschwerde vom 06. Dezember aufrecht erhalten wolle:

http://winfried-sobottka.de/lutz-schaefer/betreuung-ag-luenen-dez-2009/beschwerde-gegen-ag-beschluss-vom-03-dec-am-06-dec-2009.html

Nun, natürlich können sie eine Akte anlegen, auf der geschrieben steht: "Betreuungsverfahren Winfried Sobottka, AZ.........", aber wenn sie irgend Handeln von mir erwarten (Hinnahme einer ärztlichen Untersuchung, die der angefochtene Beschluss beinhaltet), dann kann ich dagegen natürlich Rechtsmittel einlegen. Das Gericht in Lünen versucht offensichtlich, mich zu dem Irrtum zu bewegen, ich könne erst dann Rechtsmittel einlegen, wenn die Einrichtung einer Betreuung beschlossen sei. Das ist skandalös, denn mit solchen schiefen Tricks werden sie wohl nicht nur mir gegenüber vorgehen. Fällt man darauf herein, dann liegt zum Zeitpunkt der Einrichtung einer Betreuung bereits ein Schmierengutachten auf dem Tisch, das die Betreuung als medizinische Notwendigkeit erklärt. Dass selbst offensichtliche Schmierengutachten deutsche Richter aber nicht dazu bewegen, die "Diagnosen" und Empfehlungen der von ihnen beauftragten Schmierengutachter abzulehnen, ist aus tausenden von Fällen gesichertes Erfahrungswissen.

Ich werde das Schreiben des AG Lünen noch heute einstellen, erreichbar dann über die Übersicht:

http://winfried-sobottka.de/lutz-schaefer/betreuung-ag-luenen-dez-2009/00-overview.html

Mir scheint hier unbedingter Bedarf an öffentlicher Aufklärung zu bestehen, u.a., um Witwen mit eigenem Häuschen vor verbrecherischer Ausplünderung inklusive Wegsperrens in die Psychiatrie zu schützen.

Was mein weiteres Vorgehen in der Sache angeht, habe ich verschiedene Alternativen vor Augen, die jeweils ihren eigenen Charme haben, sich aber gegenseitig ausschließen.

Natürlich werde ich mich mit meinem Anwalt Lutz Schaefer abstimmen, natürlich werden wir erst die Akteneinsicht abwarten, bevor wir richtig zuschlagen, natürlich werde ich mein Bestes geben, natürlich darf Richter Norbert Weber, Amtsgericht Lünen, sich jedenfalls auf einiges gefasst machen.

Gruß

Winfried Sobottka