Hallo, Leute!
Heute ging wieder Amtsgerichtspost bei mir ein, mit Datum des 9. Dezember 2009, demnach (?) geschrieben einen Tag, bevor Rechtsanwalt Lutz Schaefer sich dort meldete. Mir wurde mitgeteilt, dass das LWL-Verfahren am LG-Dortmund den Anlaß für die Einleitung eines Betreuungsverfahrens gegeben habe. Welch eine Begründung! Ein Verfahren, in dem es um die Kosten eines Tages Zwangsaufenthaltes vor zwei Jahren geht... Warum man aus diesem Verfahren meint, den Schluss ziehen zu müssen, ich bedürfe einer Betreuung, behält das AG Lünen für sich....
Tatsache ist, dass das Verfahren in die falsche Richtung läuft, weil Rechtsanwalt Dr. Norbert Plandor, obwohl von mir über die wahren Tatsachen lupenrein aufgeklärt, sich zu einer inhaltlich falschen Aussage (ich sei am 04.12. 2007 erregt gewesen) veranlasst gesehen hatte, das Gericht in Dortmund diese Aussage wiederum dankbar als Begründung dafür verwendet hatte, die Einweisung als solche sei dann ja auch gerechtfertigt gewesen.
Dr. Norbert Plandor, alle Richter mögen ihn!
Eine Begründung für Betreuungsbedarf ergibt sich aus der pauschalen Kurzerklärung natürlich nicht.
Weiterhin versucht man, einen Rechtsirrtum in mir zu erzeugen, indem man erklärt, gegen die Einleitung eines Betreuungsverfahrens sei ein Rechtsmittel nicht möglich, wohl aber gegen die Einrichtung einer Betreuung, dann nachfragt, ob ich denn die Beschwerde vom 06. Dezember aufrecht erhalten wolle:
http://winfried-sobottka.de/lutz-schaefer/betreuung-ag-luenen-dez-2009/beschwerde-gegen-ag-beschluss-vom-03-dec-am-06-dec-2009.htmlNun, natürlich können sie eine Akte anlegen, auf der geschrieben steht: "Betreuungsverfahren Winfried Sobottka, AZ.........", aber wenn sie irgend Handeln von mir erwarten (Hinnahme einer ärztlichen Untersuchung, die der angefochtene Beschluss beinhaltet), dann kann ich dagegen natürlich Rechtsmittel einlegen. Das Gericht in Lünen versucht offensichtlich, mich zu dem Irrtum zu bewegen, ich könne erst dann Rechtsmittel einlegen, wenn die Einrichtung einer Betreuung beschlossen sei. Das ist skandalös, denn mit solchen schiefen Tricks werden sie wohl nicht nur mir gegenüber vorgehen. Fällt man darauf herein, dann liegt zum Zeitpunkt der Einrichtung einer Betreuung bereits ein Schmierengutachten auf dem Tisch, das die Betreuung als medizinische Notwendigkeit erklärt. Dass selbst offensichtliche Schmierengutachten deutsche Richter aber nicht dazu bewegen, die "Diagnosen" und Empfehlungen der von ihnen beauftragten Schmierengutachter abzulehnen, ist aus tausenden von Fällen gesichertes Erfahrungswissen.
Ich werde das Schreiben des AG Lünen noch heute einstellen, erreichbar dann über die Übersicht:
http://winfried-sobottka.de/lutz-schaefer/betreuung-ag-luenen-dez-2009/00-overview.htmlMir scheint hier unbedingter Bedarf an öffentlicher Aufklärung zu bestehen, u.a., um Witwen mit eigenem Häuschen vor verbrecherischer Ausplünderung inklusive Wegsperrens in die Psychiatrie zu schützen.
Was mein weiteres Vorgehen in der Sache angeht, habe ich verschiedene Alternativen vor Augen, die jeweils ihren eigenen Charme haben, sich aber gegenseitig ausschließen.
Natürlich werde ich mich mit meinem Anwalt Lutz Schaefer abstimmen, natürlich werden wir erst die Akteneinsicht abwarten, bevor wir richtig zuschlagen, natürlich werde ich mein Bestes geben, natürlich darf Richter Norbert Weber, Amtsgericht Lünen, sich jedenfalls auf einiges gefasst machen.
Gruß
Winfried Sobottka