Liebe Schwestern und Brüder!
Das Urteil in folgendem Falle zeigt, dass Richter Lothar Beckers nicht zu den übelsten Hardlinern des verbrecherischen Justizsystems gehört:
http://www.bild.de/BILD/news/2009/05/28/richter-laesst-sex-verbrecher-laufen/dabei-haelt-der-mann-sich-selbst-fuer-gefaehrlich.html
Er hat offensichtlich erkannt und sachgerecht gewürdigt, dass Werner D. erstens Therapie willig, zweitens Therapie fähig ist. Das wird zwar anhand der Offenheit und Ehrlichkeit des Werner D. in der Sache klar, die notwendige Voraussetzungen für eine erfolgreiche Therapie ohne das Risiko neuer Straftaten sind, wird aber eindeutig nicht von allen so verstanden. Diese Offenheit und Ehrlichkeit des Werner D. wurden durch die Entscheidung des Lothar Beckers daher zurecht nicht zum Nachteil des Werner D. ausgelegt.
Die Staatsanwältin, die die Sicherungsverwahrung beantragte, scheint hingegen weder von den Voraussetzungen einer erfolgreichen Therapie etwas zu verstehen, noch sich Gedanken über die Folgen der Bestrafung solcher Offenheit und Ehrlichkeit gemacht zu haben: Die Offenheit und Ehrlichkeit des Werner D. in der Sache erlauben es dem Therapeuten, die jeweilige Gefahr von Rückfällen einschätzen und darauf konkret reagieren zu können, mithin das Risiko neuer Straftaten zu minimieren und die Therapie letztlich auch zu einem Erfolg werden zu lassen.
Wäre Richter Lothar Beckers hingegen dem Antrag der Staatsanwältin gefolgt, dann wäre nicht nur ein therapierbarer Mensch auf ewig weggesperrt worden, sondern auch ein Signal an alle Sexualstraftäter gegeben worden, tunlichst alles zu verschweigen, was auf eine von ihnen ausgehende Gefahr hindeuten könnte - auch gegenüber ihren Therapeuten.
Das hätte verheerende Folgen für die Therapierbarkeit von Sexualstraftätern gehabt, Therapien wären unter solchen Umständen unmöglich geworden, damit wären freigelassene Sexualstraftäter zu einer generellen Gefahr für die Allgemeinheit geworden.
Richter Lothar Beckers ist zu vernünftiger Betrachtungsweise eindeutig fähig, schade, dass er es bisher nicht im Falle des Hans Pytlinski gezeigt hat, sondern dort bisher sein Bestes gab, um die Relevanz der Vorgeschichte der Todesschüsse unbegründet in Abrede zu stellen und darauf zu verzichten, die tatsächliche Vorgeschichte überhaupt zu ergründen. Hier liegt nicht nur Vorsatz, sondern Absicht auf Seiten des Richters Lothar Beckers vor, und das wird nicht besser dadurch, dass auch die Pflichtverteidiger des Hans Pytlinski dieses unselige Spiel mitspielen.
Herzliche Grüße
Euer
Winfried Sobottka, United Anarchists (aufrufbarer Link)
Impressum: http://www.winfried-sobottka.de/
Zusätzlicher Tag: Mordprozess Schwalmtal
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