Das bin ich!

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Sonntag, 6. Dezember 2009

Weg mit dieser besch.. per... Gisela von der Aue, SPD Berlin!

Entweder das Volk ist restlos verblödet, oder man muss sich fragen, warum es bei solchen Meldungen nicht auf die Barrikaden gehe:

http://www.sozialticker.com/zum-1-januar-2010-tritt-in-berlin-das-untersuchungshaftvollzugsgesetz-in-kraft_20091206.html


Kernpunkte dieses Gesetzes sind:

- die Verdoppelung der Besuchszeit von 1 auf 2 Stunden, bei jugendlichen Untersuchungsgefangene von 2 auf 4 Stunden,
- die Anpassung der Arbeitsentlohnung von Untersuchungsgefangenen an die der Strafgefangenen, was nahezu eine Verdoppelung des Entgelts bedeutet,
- die Einführung eines Taschengeldanspruchs für bedürftige Untersuchungsgefangene,
- die erzieherische Ausgestaltung des Vollzugs der Untersuchungshaft an jugendlichen Strafgefangenen
- die Verbesserung der Verteidigerrechte durch weit reichende Mitteilungspflichten der Anstalt und
- die Gleichstellung von Rechtsanwälten und Notaren mit den Verteidigern hinsichtlich ihrer Kontaktmöglichkeiten mit Untersuchungsgefangenen.

Eine Besonderheit des Berliner Gesetzes ist die Regelung in § 5 Abs.1, die sich mit Ausnahme des Brandenburger – in keinem weiteren findet: “Ein besonderes Augenmerk ist auf die Verhütung von Selbsttötungen zu legen.” Durch die Aufnahme dieser Regelung in das Gesetz wird der besonderen Bedeutung der Verhinderung von Suiziden Ausdruck verliehen.




Können die Leute nicht lesen? Oder können sie nicht begreifen?

1. Es wird nicht einmal gesagt, in welcher Zeitspanne zwei bzw. vier Besuchsstunden zulässig sind (pro Woche/ pro Monat?) Man überlege sich einmal, dass die Eltern des Matthias Lang von Erlangen nach Berlin hätten fahren müssen, um ihn eine Stunde sprechen zu dürfen!!!

2. Was die Arbeitsentlohnung angeht, so ist sie bei Strafgefangenen absolut erbärmlich. Bisher war sie bei Untersuchungsgefangenen, deren Schuld nicht einmal feststand, noch erbärmlicher, nun ist sie ebenso erbärmlich.

3. Ein absoluter Knaller ist die Gesetzesergänzung: "Besonderes Augenmerk ist auf die Verhütung von Selbsttötungen zu legen." Demnächst werden sie ins Grundgesetz schreiben: "Besonderes Augenmerk ist auf die Wahrung der Gesetze durch die Justiz zu legen." Und dann ist alles gut!

Während in JVA offensichtlich gemordet wird, was man dann als Suizide verkleistert, feiern sie ein absolutes Wischi-Waschi-Gesetz, das nichts festlegt, einfach hohles Gebrabbel ist, als unglaublichen Fortschritt.

Ich müsste reichlich besoffen sein, um jetzt das zu schreiben, was ich dazu am liebsten schreiben würde.


Winfried Sobottka

@ U.A.

Hallo, Leute!

Es ist schon ein ziemlich gutes Gefühl, dass mir in den letzten Tagen ein paar Leute signalisiert haben, dass sie nicht zusehen wollen, wie ich mit Brachialwillkür á lá Heydrich-SS abgeschlachtet werde. Noch deutlich besser wird das Gefühl dadurch, dass dabei zwei Kontakte zu einem größeren Netzwerk eine Rolle spielen, in dem sich so ziemlich der ganze Unmut vernünftiger deutscher Juristen gesammelt hat. Mehrere Jura-Profs., darunter international anerkannte Kapazitäten, bilden die fachliche Spitze, Rechtsanwälte sind innerhalb des Netzwerkes eine Menge zu finden. Gesellschaftlich muss man offenbar vom gehobenen Bürgertum ausgehen, tatsächlich finden sich auch Adelige darunter, auch aus bekannten Häusern (von und zu Guttenberg ist nicht gemeint...).

Eigentlich war es klar, dass die herrschenden Zustände vielen stinken mussten / müssen. Was Frank Fahsel auf einen kurzen Nenner gebracht hat, ist ja nicht nur ein Anschlag auf die Ethik und die Logik, sondern auch auf die Ästhetik. Selbst manchen Bösewichtern ist das einfach zu ekelhaft.

Das Buch "Der Orden unter dem Totenkopf" von Heinz Höhne, das ich gerade zum zweiten Male lese, kann ich aus vielfältigen Gründen jeder und jedem ans Herz legen. Es sagt auch viel über die heutige Zeit aus, gerade was die Akzeptanz oder Nichtakzeptanz schmutzigster Staatspraktiken angeht. So wurden dort, wo die bestialischsten Verbrechen an den Juden begangen wurden, in Polen, in Russland, so manche vormaligen Judenhasser zu Judenbeschützern, lieferten sich hohe NSDAP-Funktionäre Kämpfe mit der Sicherheitspolizei, traten aber auch höhere SS-Funktionäre gegen Verbrechen an den Juden an. Dass angeschossene Juden z.B. lebendig begraben wurden, war selbst manchem extremen Judenhasser deutlich zuviel.

Das Buch hilft, von einem schwarz-weiß Denken zu einem nuancierten Denken von Schwarz über alle möglichen Grautöne hin zum Weiß zu finden, und womöglich liegt darin die Chance der Erkennung eines Änderungspotentials, das im Rahmen eines schwarz-weiß Denkens nicht ausgemacht werden kann. Natürlich darf man von solchem Änderungspotential nicht zuviel erwarten, die wahre Lösung kann nur durch weißes Denken realisiert werden. Aber auch da gilt, dass der Weg von Grau zu Weiß stets kürzer ist als der von Schwarz zu Weiß.

Das Buch von Heinz Höhne ist leicht und gut zu lesen, es ist auch interessant zu lesen. Da wir es mit der SS zu tun haben, sollte man es schon deshalb lesen: Ich kenne nichts vergleichbar Gutes, die Produktionen von Knopp etwa reichen lange nicht heran.

Gruß

Winfried Sobottka

An Dr. med. Wolf Toepser Dortmund / Kenntnisnahme Richter Norbert Weber Amtsgericht Lünen

Hallo, Dr. Toepser!

Wie ich einem unbegründeten Schmierenbeschluss des Amtsgerichtes Lünen entnehmen kann, sollen Sie für jenes eine "Begutachtung" meiner Person vornehmen.

Ich mache Sie vorab schon einmal auf folgendes aufmerksam, auch wenn ich nicht davon ausgehe, dass es zu jener "Begutachtung" kommen werde:




Ein Googeln unter Dr. med. Bernd Roggenwallner oder unter Dr. med. Michael Lasar könnte Ihnen auch einiges erklären.

Weiterhin sollen Sie wissen, warum die pestilente Willkürjustiz in Hamm, Dortmund und Lünen mich als angeblich psychiatrischen Fall abservieren will:


So, das wäre es für´s erste.

Mit anarchistischen Grüßen

Winfried Sobottka, United Anarchists

Heißer Link zu Thomas Vogel Tengen / Engen / Amtsgericht Lünen

Hallo, Leute!

Ein Artikel im Fall Thomas Vogel Tengen / Kampusch /Südkurier greift zu teilweise klarem Worten, wird dem Problemfall Thomas Vogel Tengen /Engen aber keineswegs ganz gerecht:


Weiterhin versucht das Amtsgericht Lünen wieder einmal, mich im Rahmen eines eröffneten Betreuungsverfahrens untersuchen zu lassen. Es liegt nahe, dass auf diesem Wege Futter für den Dr. Michael Lasar gewonnen werden soll. Ich habe Rechtsmittel eingelegt, wie auch beim letzten Male besteht die Begründung des Amtsgerichtes ausschließlich darin, dass man eine Anregung erhalten habe, dass ich Hilfe benötigte. Letzteres hat mit den Tatsachen natürlich absolut nichts zu tun, und ein Rechtsanwalt (nicht Dr. Plandor) hat mir zugesagt, er werde mir ein Formular für eine Prozessvollmacht zusenden, und wenn er das unterschrieben zurück habe, werde er sich beim Gericht melden.

Ich werde demnächst mal die zuständigen Amtsgerichte anschreiben und die Anregung geben, die Dortmunder Richter Helmut Hackmann, Brigitte Brütting, die Dortmunder Psychiater Roggenwallner und Lasar, ferner den MiPrä Jürgen Rüttgers und die Minister Roswitha Müller-Piepenkötter und Ingo Wolf unter Betreuung zu stellen, denn nach meiner Überzeugung bedürfen sie unbedingt externer Hilfe.

Über das, was ich vortrage, denken derzeit einige sehr renommierte Juristen nach, die ihrerseits seit längerem gegen die Justizwillkür kämpfen und bereits diverse Erfolge zu verzeichnen haben sollen. Zugesagt wurde mir, man werde mich jedenfalls nicht allein stehen lassen.

Man soll den Tag nicht vor dem Abend loben, aber einmal ist immer das erste Mal.

Gruß

Winfried Sobottka



Thomas Vogel Tengen / Engen, der Wahnsinn und deutsche Amtshilfe für Österreich...

Nachdem auf Aussagen des Vogel Intimus Volkmar Stransky hingewiesen worden ist, nach denen Vogel ihm zwar ein Sex-Video gezeigt habe, Stransky aber nicht bereit sei zu behaupten, die Frau darauf sei Natascha Kampusch, hat Vogel nun nachgelegt:

http://www.kampusch.de/?p=93

Einerseits stellt er dar, dass die deutsche Polizei lausige Amtshilfe für die österreichischen Kollegen geleistet habe, obwohl es doch, wenn Vogels Behauptungen stimmten, um ein gemeinschaftlich verübtes Kapitalverbrechen ginge:

Sie haben nichts durchsucht , sie haben keine Unterlagen beschlagnahmt . (Ausage eines Beamten :” Was wollen eigentlich die Österreicher?” ).

Keine Beweise , nur meinen Laptop haben sie mitgenommen!

Also waren entweder die Österreicher blöd, die die Amtshilfe beantragten, oder die deutschen Polizisten, die sie leisteten: Entweder hatten die Österreicher den Durchsuchungsauftrag nicht verständlich erklärt, oder die Deutschen waren zu blöd, ihn zu lesen. War es tatsächlich so, dass die Polizei bei Vogel erschien und sich von ihm den Durchsuchungsauftrag der Österreicher erklären lassen musste? Man stelle sich das vor: "Guten Tag, Herr Vogel, wir sollen Ihre Wohnung im Auftrag der Staatsanwaltschaft Graz durchsuchen. Können Sie uns bitte sagen, wonach wir suchen sollen?"

Dass die Sichtung des beschlagnahmten Materials durch die Österreicher nichts ergeben werde, hat Thomas Vogel vorsorglich schon klar gestellt:

Niemand wird auf der gespiegelten Festplatte meines Laptops einen Beweis finden , da es sich um handschriftliche Aufzeichnungen und Fotos des Wolfgang Priklopil handelt und zudem ein grösseres Interesse an der Nichtaufklärung des Falles besteht .

Nun, wenn es tatsächlich so wäre, dass er ein Aufklärungsinteresse und Beweise hätte - warum hat er den während der Durchsuchung anwesenden Polizisten nicht die Beweise in die Hand gedrückt, warum hat er sie nicht längst für viel Geld an die Presse verkauft?

Weiter schreibt Thomas Vogel u.a.:

Laut seriösen Quellen , wird gegen Ernst Holzapfel in den nächsten 2 Wochen ein Haftbefehl erlassen !

In einem privaten Telefongespräch , ( die Aufzeichnung liegt mir vor) spricht eine Frau davon , dass sich Ernst Holzapfel das Leben nehmen will , wenn ihm seine Flucht nicht gelingt. ( Auch die Schwester sorgt sich , weiss alles und ist finanziell beteiligt, sowie auch die Mutter von Wolfgang Priklopil . )

Zunächst einmal fragt man sich, wie ein Haftbefehl dazu passen soll, dass die Staatsanwaltschaft die Beweise, die Thomas Vogel zu haben behauptet, nach Vogels Angaben noch gar nicht hat, aber natürlich fragt man sich auch, wie ein solcher Haftbefehl dazu passen sollte, dass "zudem ein größeres Interesse an der Nichtaufklärung des Falles ( bestehe.)"

"In einem privaten Telefongespräch, (die Aufzeichnung liegt mir vor) spricht eine Frau davon".... Nun, was irgendwelche Frauen in privaten Telefongesprächen schon so alles gesagt haben mögen, dürfte vermutlich nichts auslassen. Aber interessant ist es, dass Thomas Vogel behauptet, Mitschnitte von privat geführten Telefonaten fremder Personen zu besitzen. Hat er einen eigenen Geheimdienst, oder wird er von staatlichen Stellen versorgt?

Auch schreibt Thomas Vogel:

In dem “Verliesporno”, ( 5 Zeugen ) welches auf : www.kampusch.info /net / und org , von Andreas S.(einem ehemaligen Praktikanten der ” Wiener Kinderfreunde”)angeboten wurde , hat Frau Kampusch geschlafen , weil sie unter Medikamenten stand !

Hier entwickelt er seherische Gaben: Angeblich hat er ein Video aus dem Internet gefischt, das Natascha Kampusch in einem Sex-Streifen zeige. Dass sie dabei schlafe, hat er erst sehr spät nachgeschoben, als nämlich Natascha Kampusch erklärt hatte, sie könne sich an solches nicht erinnern. Nun aber behauptet er auch noch, sie habe unter Medikamenten gestanden. Jeder Arzt dürfte ihn dafür bewundern, dass Thomas Vogel zu einer solchen Diagnose nicht mehr als ein vermutlich schummeriges Video braucht.

Dafür unterstreicht er immer wieder "fünf Zeugen", dafür weist er darauf hin, dass angeblich eine Reporterin das Video auch gesehen habe:

Am Donnerstag, den 24. August 2006 , habe ich die Reporterin Frau Weiser von derhttp://diepresse.com angerufen ( Tel. 0043/151414295 ) . Sie hat das Angebot des “Verliespornos ” unter der Domain : www.kampusch.org /net/info auch gesehen !

Vielleicht hat diese Reporterin ein Video gesehen, Volkmar Stransky hat es ja auch gesehen. Und Volkmar Stransky verwahrt sich dagegen zu behaupten, auf dem Video sei Kampusch zu sehen gewesen.

Nach mir vorliegenden Informationen war es schon vor längerer Zeit zu Gesprächen u.a. zwischen dem "Stern" und Thomas Vogel gekommen. Vogel habe 200.000 Euro für das "Beweismaterial" gefordert, doch niemals sei es dazu gekommen, dass er einem Medienvertreter Beweismaterial vorgelegt habe.

Gerade beim "Stern" dürfte er mit solchem Vorgehen an der falschen Adresse gewesen sein: Die Affäre um die teuer eingekauften "Hitler-Tagebücher" wird man beim "Stern" so schnell nicht vergessen.

Lünen, den 06. 12. 2009, Winfried Sobottka

http://anarchistenboulevard.blogspot.com/2009/12/betreffend-meine-lage-im-strafverfahren.html