Das bin ich!

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Mittwoch, 24. März 2010

Folter an Hans Pytlinski in Verantwortung von Richter Lothar Beckers, Landgericht Mönchengladbach.

Am 14. Februar 2010 schnitt Hans Pytlinski, Angeklagter im Prozess um den sog. Amoklauf von Schwalmtal, sich in der Haft die Pulsadern am linken Handgelenk auf. Als er gefunden wurde, war sein Bett blutüberströmt. Er wurde ärztlich versorgt, wie es u.a. auf dem Ausschnitt eines Bildes, gemacht am 17. Februar, einem Prozeßtag, zu sehen ist (Verband):




Der Grund seines Selbstmordversuches: Er fühlte sich, und zwar zurecht, von seinen Pflichtverteidigern Siegmund Benecken und Michael Rost verraten. Das war aus Sicht der Justiz keine Meldung für die Medien, dass ein Angeklagter sich umzubringen versucht, weil seine Pflichtverteidiger mit Gericht und Staatsanwaltschaft auf Tasche und gegen ihn spielen.

So unterdrückte man diese Information - soweit gehend, dass man nicht einmal die Familie informierte.

Erst, als Frau und Tochter ihn am 03. März, erstmals nach dem 27. Januar, wieder besuchen durften, erfuhren sie von dem Selbstmordversuch.

Als Barbara Kühn, die Tochter des Hans Pytlinski, den Pflichtverteidiger Siegmund Benecken bei nächster Gelegenheit zur Rede stellte, sagte er, er habe erst am 17. Februar davon erfahren. Eine Lüge, wenn man den Worten des Hans Pytlinski glaubt, denn er sagt, Benecken sei sofort von den Ärzten informiert worden.

Staatsanwalt Stefan Lingens bestritt noch am 23. März, etwas von einem Suizidversuch zu wissen: Die JVA habe ihm nichts mitgeteilt, und die hätte doch eigentlich etwas mitteilen müssen.

Es ist schaurig, was in deutschen JVA geschieht, es ist schaurig, was Richter Lothar Beckers, die Pflichtanwälte Siegmund Benecken und Michael Rost mit dem Angeklagten Hans Pytlsinki über Monate getrieben haben.

Den Richter müsste man feuern, wenn nicht in den Knast stecken, den Anwälten die Zulassung entziehen.

Winfried Sobottka, United Anarchists

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