Das bin ich!

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Samstag, 5. Dezember 2009

Betreffend meine Lage im Strafverfahren usw., 05.12. 2009

1. Entgegen lange von mir gehegter Auffassung hätte eine Revision gegen ein Urteil des LG Dortmund sehr wohl aufschiebende Wirkung. In Anbetracht der ungeheuren Rechtsbrüche der Strafkammer unter dem Vorsitz des Helmut Hackmann und anderer befasster Kammern am LG Dortmund wie am OLG Hamm wären die Erfolgsaussichten einer fachgerecht von einem Anwalt eingelegten Revision hervorragend, der BGH müsste alle bisher von ihm verfochtenen Grundsätze restlos über den Haufen werfen, um sie ablehnen zu können.

2. Die Vorstellung, mich zu einer Untersuchung in die Psychiatrie hineinzubekommen, ist völlig abwegig: Nachweislich war ich bereit gewesen, mich sowohl einem "Untersuchungstermin" mit Dr. med. Bernd Roggenwallner als auch einem zweiten Termin mit Dr. med. Michael Lasar zu stellen, verlangte aber Anwesenheit von Zeugen meines Vertrauens und Aufzeichnung / Dokumentation des vollständigen Untersuchungsablaufes zu meiner Verfügung, um mich gegen Lügen absichern zu können.

Solche Forderungen des "Probanden" werden von Psychologenverbänden usw. unterstützt, haben auch ihre Bejahung durch die Rechtssprechung längst gefunden. Eine Zwangseinweisung zum Zwecke einer Untersuchung ist hingegen ein fragwürdiges Unterfangen, wenn der "Proband" nicht bereit ist, sich unter bestimmten Umständen nicht (ohne Zeugen und Dokumentation zu seiner Verfügung, z.B.) oder gar nicht untersuchen zu lassen: Die Freiheitsbraubung ist ein schwerer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, mehrere Landgerichte lehnten Einweisungen von untersuchungsunwilligen "Probanden" mit der Begründung ab, dass sie zudem sinnlos seien, wenn der "Proband" sich nicht untersuchen lassen wolle.

3. Im Ergebnis sind die Arme der Willkürjustiz und der Willkürpsychiatrie in meinem Falle zu kurz. Sie brauchen noch ein paar falsche Anschuldigungen und ein paar falsche Beweise, um mich auf anderem Wege weg zu bekommen.



4. Möglicherweise, ich will den Tag nicht vor dem Abend loben, haben einige Leute nun begriffen, was in meinem Falle läuft und was an Aufdeckungspotential geboten wird. Sollten diese Leute es wirklich begriffen haben, dann würde das meine Position erheblich stärken, aber zweifellos auch die Position des kritischen Widerstandes in D.

5. Ich weiß es nicht, ob der Staatsschutz meine Kennwörter abfangen kann. Natürlich gehe ich, wo es geht, stets über https-Protokoll auf Admin-Ebene, sehe mir Sicherheitszertifikate an usw. , bin niemals im Windows-Admin-Modus, so dass selbst Antivir 4 Dateien beim Suchlauf nie geöffnet bekommt. Aber ich gehe davon aus, dass das Risiko steigt, so dass ich meine Domains www.freegermany.de und www.sexualaufklaerung.at bis auf Weiteres nicht mehr administrieren will. Es ist allerdings eine weitere Domain auf meinen Namen beantragt und für ein Jahr im Voraus bezahlt, deren Freischaltung ich in der nächsten Woche erwarte. Den Namen werde ich dann bekannt geben.

6. Wenn ich das Geld hätte, würde ich meine eigene Wohnung mit Ton- und Videoüberwachung inkl. Aufzeichnung an anderem Orte ausstatten, dann könnte Polizei meinetwegen täglich mit Hausdurchsuchungsbefehl erscheinen. Ich habe nichts anderes als Lügen und verfälschte Beweismittel zu fürchten.

Lünen, den 05.12. 2009, Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka

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