http://www.sozialticker.com/zum-1-januar-2010-tritt-in-berlin-das-untersuchungshaftvollzugsgesetz-in-kraft_20091206.html
Kernpunkte dieses Gesetzes sind:
- die Verdoppelung der Besuchszeit von 1 auf 2 Stunden, bei jugendlichen Untersuchungsgefangene von 2 auf 4 Stunden,
- die Anpassung der Arbeitsentlohnung von Untersuchungsgefangenen an die der Strafgefangenen, was nahezu eine Verdoppelung des Entgelts bedeutet,
- die Einführung eines Taschengeldanspruchs für bedürftige Untersuchungsgefangene,
- die erzieherische Ausgestaltung des Vollzugs der Untersuchungshaft an jugendlichen Strafgefangenen
- die Verbesserung der Verteidigerrechte durch weit reichende Mitteilungspflichten der Anstalt und
- die Gleichstellung von Rechtsanwälten und Notaren mit den Verteidigern hinsichtlich ihrer Kontaktmöglichkeiten mit Untersuchungsgefangenen.
Können die Leute nicht lesen? Oder können sie nicht begreifen?
1. Es wird nicht einmal gesagt, in welcher Zeitspanne zwei bzw. vier Besuchsstunden zulässig sind (pro Woche/ pro Monat?) Man überlege sich einmal, dass die Eltern des Matthias Lang von Erlangen nach Berlin hätten fahren müssen, um ihn eine Stunde sprechen zu dürfen!!!
2. Was die Arbeitsentlohnung angeht, so ist sie bei Strafgefangenen absolut erbärmlich. Bisher war sie bei Untersuchungsgefangenen, deren Schuld nicht einmal feststand, noch erbärmlicher, nun ist sie ebenso erbärmlich.
3. Ein absoluter Knaller ist die Gesetzesergänzung: "Besonderes Augenmerk ist auf die Verhütung von Selbsttötungen zu legen." Demnächst werden sie ins Grundgesetz schreiben: "Besonderes Augenmerk ist auf die Wahrung der Gesetze durch die Justiz zu legen." Und dann ist alles gut!
Während in JVA offensichtlich gemordet wird, was man dann als Suizide verkleistert, feiern sie ein absolutes Wischi-Waschi-Gesetz, das nichts festlegt, einfach hohles Gebrabbel ist, als unglaublichen Fortschritt.
Ich müsste reichlich besoffen sein, um jetzt das zu schreiben, was ich dazu am liebsten schreiben würde.
Winfried Sobottka
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