Sie haben nichts durchsucht , sie haben keine Unterlagen beschlagnahmt . (Ausage eines Beamten :” Was wollen eigentlich die Österreicher?” ).
Keine Beweise , nur meinen Laptop haben sie mitgenommen!
Also waren entweder die Österreicher blöd, die die Amtshilfe beantragten, oder die deutschen Polizisten, die sie leisteten: Entweder hatten die Österreicher den Durchsuchungsauftrag nicht verständlich erklärt, oder die Deutschen waren zu blöd, ihn zu lesen. War es tatsächlich so, dass die Polizei bei Vogel erschien und sich von ihm den Durchsuchungsauftrag der Österreicher erklären lassen musste? Man stelle sich das vor: "Guten Tag, Herr Vogel, wir sollen Ihre Wohnung im Auftrag der Staatsanwaltschaft Graz durchsuchen. Können Sie uns bitte sagen, wonach wir suchen sollen?"
Dass die Sichtung des beschlagnahmten Materials durch die Österreicher nichts ergeben werde, hat Thomas Vogel vorsorglich schon klar gestellt:
Niemand wird auf der gespiegelten Festplatte meines Laptops einen Beweis finden , da es sich um handschriftliche Aufzeichnungen und Fotos des Wolfgang Priklopil handelt und zudem ein grösseres Interesse an der Nichtaufklärung des Falles besteht .
Nun, wenn es tatsächlich so wäre, dass er ein Aufklärungsinteresse und Beweise hätte - warum hat er den während der Durchsuchung anwesenden Polizisten nicht die Beweise in die Hand gedrückt, warum hat er sie nicht längst für viel Geld an die Presse verkauft?
Weiter schreibt Thomas Vogel u.a.:
Laut seriösen Quellen , wird gegen Ernst Holzapfel in den nächsten 2 Wochen ein Haftbefehl erlassen !
In einem privaten Telefongespräch , ( die Aufzeichnung liegt mir vor) spricht eine Frau davon , dass sich Ernst Holzapfel das Leben nehmen will , wenn ihm seine Flucht nicht gelingt. ( Auch die Schwester sorgt sich , weiss alles und ist finanziell beteiligt, sowie auch die Mutter von Wolfgang Priklopil . )
Zunächst einmal fragt man sich, wie ein Haftbefehl dazu passen soll, dass die Staatsanwaltschaft die Beweise, die Thomas Vogel zu haben behauptet, nach Vogels Angaben noch gar nicht hat, aber natürlich fragt man sich auch, wie ein solcher Haftbefehl dazu passen sollte, dass "zudem ein größeres Interesse an der Nichtaufklärung des Falles ( bestehe.)"
"In einem privaten Telefongespräch, (die Aufzeichnung liegt mir vor) spricht eine Frau davon".... Nun, was irgendwelche Frauen in privaten Telefongesprächen schon so alles gesagt haben mögen, dürfte vermutlich nichts auslassen. Aber interessant ist es, dass Thomas Vogel behauptet, Mitschnitte von privat geführten Telefonaten fremder Personen zu besitzen. Hat er einen eigenen Geheimdienst, oder wird er von staatlichen Stellen versorgt?
Auch schreibt Thomas Vogel:
In dem “Verliesporno”, ( 5 Zeugen ) welches auf : www.kampusch.info /net / und org , von Andreas S.(einem ehemaligen Praktikanten der ” Wiener Kinderfreunde”)angeboten wurde , hat Frau Kampusch geschlafen , weil sie unter Medikamenten stand !
Hier entwickelt er seherische Gaben: Angeblich hat er ein Video aus dem Internet gefischt, das Natascha Kampusch in einem Sex-Streifen zeige. Dass sie dabei schlafe, hat er erst sehr spät nachgeschoben, als nämlich Natascha Kampusch erklärt hatte, sie könne sich an solches nicht erinnern. Nun aber behauptet er auch noch, sie habe unter Medikamenten gestanden. Jeder Arzt dürfte ihn dafür bewundern, dass Thomas Vogel zu einer solchen Diagnose nicht mehr als ein vermutlich schummeriges Video braucht.
Dafür unterstreicht er immer wieder "fünf Zeugen", dafür weist er darauf hin, dass angeblich eine Reporterin das Video auch gesehen habe:
Am Donnerstag, den 24. August 2006 , habe ich die Reporterin Frau Weiser von derhttp://diepresse.com angerufen ( Tel. 0043/151414295 ) . Sie hat das Angebot des “Verliespornos ” unter der Domain : www.kampusch.org /net/info auch gesehen !
Vielleicht hat diese Reporterin ein Video gesehen, Volkmar Stransky hat es ja auch gesehen. Und Volkmar Stransky verwahrt sich dagegen zu behaupten, auf dem Video sei Kampusch zu sehen gewesen.
Nach mir vorliegenden Informationen war es schon vor längerer Zeit zu Gesprächen u.a. zwischen dem "Stern" und Thomas Vogel gekommen. Vogel habe 200.000 Euro für das "Beweismaterial" gefordert, doch niemals sei es dazu gekommen, dass er einem Medienvertreter Beweismaterial vorgelegt habe.
Gerade beim "Stern" dürfte er mit solchem Vorgehen an der falschen Adresse gewesen sein: Die Affäre um die teuer eingekauften "Hitler-Tagebücher" wird man beim "Stern" so schnell nicht vergessen.
Lünen, den 06. 12. 2009, Winfried Sobottka
http://anarchistenboulevard.blogspot.com/2009/12/betreffend-meine-lage-im-strafverfahren.html
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