Den Rechtsanwalt Dr. Neuhaus dürften wir wohl sehr bald kräftig am Wickel haben:
Herr Dr. Neuhaus ist in allen Bereichen des Strafrechts tätig. Schwerpunkte
bilden: Arztstrafrecht, Korruptionsstrafrecht, Kriminaltechnik einschl.
DNA-Analyse, Tötungsdelikte (Mord, Totschlag), Steuerstrafrecht, Revision im
Strafprozess.
Quelle: http://www.rechtsanwalt-dortmund-kanzlei-mnh.de/rechtsanwalt/strafrecht/verteidigung.html
Da fragt man sich natürlich, warum Rechtsanwalt Dr. Ralf Neuhaus nicht wutentbrannt an die Decke des Gerichtssaales sprang, als OStA Wolfgang Rahmer erzählte, Philipp J. habe alle Spuren durch das Verspritzen von Wasser beseitigt...
Zitat Rahmer hier:
http://www.sexualaufklaerung.at/nadine-o/no-traces-no-1-the-prosecutor.html
Erklärung des LKA NRW, dass auf einem Messer, das zumindest Stunden lang in einem See gelegen hatte, noch DNA-Spuren zu finden sein können:
http://winfried-sobottka.de/nadine-o-philipp-j/dna/00-klinge-im-wasser-screenshot.html
Je tiefer man blickt... Jedenfalls spricht derzeit alles dafür, dass man in dem Mordverfahren (ein echtes Mordsverfahren) sozusagen die Spitzenleute an den Start gebracht hatte. Auch die Publikationsliste von Rechtsanwalt Dr. Neuhaus ist überwältigend, ebenso seine Partizipation an diversen Rechtszeitschriften. Eine voll heiße Nummer, der Mann. :)
Aber auch Rudolf Esders, der zweite Pflichtverteidiger des Philipp J. aus der selben Kanzlei, ist eine voll heiße Nummer. Nicht nur, dass er die spektakulären Fälle Degowski/Rösner und der Hooligans von Frankreich, die einen Flic zum Hirnkrüppel traten und schlugen, als Vorsitzender Richter behandelte. Nein, der Mann hat zweifellos auch fundiertes Wissen in Kriminalfällen zu bieten, und nicht nur das: Er arbeitet zielstrebig auf den automatisierten Bürgerrechte-Überrollungsstaat hin!
Wer vergessen hat, sich das Magazin "Titanic" zu kaufen, für den habe ich etwas Tolles ausgegraben.
Kostprobe:
Rudolf Esders
Beschlüsse und Checklisten für das
Ermittlungsverfahren
(von Rudolf Esders, Vors. Richter am LG Essen, Stand:
Januar 2003)
Die Durchsuchungsanordnung steht nicht außer
Verhältnis zur Schwere der Straftat
und zur Stärke des
Tatverdachts.
X-Stadt, den ...
Das Amtsgericht
(Anmerkung von Winfried Sobottka : Die begründungsfreie Passage oben steht am Ende eines standardisierten Vordruckes, in den nur noch ein paar Kleinigkeiten speziell einzutragen sind)
Quelle:
http://www.jak.nrw.de/Fortbildungsmaterial/Veranstaltungsmaterialien/GS-Sachen.pdf
Tja, alles Super-BRD-Juristen, die sich im Falle Mord Nadine O. tummelten, schließlich hat ja auch Wolfgang Rahmer schon besonderen Ehrgeiz gezeigt:
http://www.jak.nrw.de/Fortbildungsmaterial/Veranstaltungsmaterialien/Wirtschaftsstrafsachen.pdf
Zukünftige Generationen von Richtern und Staatsanwälten werden wohl alles anhand von ein paar Strichlisten abhandeln können, egal, wer dabei weggesperrt, zwangsweise untersucht oder falsch oder auch zurecht verurteilt wird. Man wird nur noch Idioten brauchen, die verstehen, was Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter bzw. deren Amtsnachfolge als Ergebnis haben will, damit sie nicht die falschen Strichlisten verwenden.
So stellen wir uns einen Rechtsstaat vor, und im Falle des Mordes an Nadine O. haben wir es ausschließlich mit den Avantgardisten dieses verkrachten Justizwahnsinns zu tun.
Darauf haben wir ja schon lange gewartet, oder? ;)
Herzliche Grüße
Euer
Winfried Sobottka, United Anarchists
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