Das bin ich!

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Mittwoch, 16. Dezember 2009

@ U.A. : Die erste Strafanzeige ist hinaus.

Hallo, Leute!

Die erste Strafanzeige ist hinaus, sie richtet sich zweimal gegen Das_Gewissen (unter webnews.de und unter onlinezeitung24.de) und einmal gegen Der_Kammerjäger unter pressemitteilung.ws .

Die bisher zugrundeliegenden Links:

http://www.webnews.de/kommentare/567699/0/Strafanzeige-gegen-ONLINEZEITUNG24.html

http://www.webnews.de/kommentare/489941/0/Juergen-Ruettgers-die-Rumaenen-die-Chinesen-und-die-Medien.html

http://www.onlinezeitung24.de/article/2133

Unter http://www.winfried-sobottka.de/ als 1:1 Kopie eines mittlerweile gelöschten Originalbeitrags mit Internet-Explorer einsehbar unter:

http://www.winfried-sobottka.de/roggenwallner/pressemitteilung-ws/pressemitteilung-thread-mit-diffamierungskommentaren.mht

Zudem ist hingewiesen auf die permanente Verlinkung zu dem sobottka.wordpress.com - Blog, der als lupenreiner Stalking- und Rufmordblog erkennbar ist.

Weiterhin habe ich darauf hingewiesen, dass diese Person das "Spiel" seit fast drei Jahren massiv betreibe, dass ich sehr viele Beweismittel gesichert hätte, auch noch weiter vortragen werde, dass dieses extreme Mobbing meiner Gesundheit nachweislich geschadet habe und dass ich jedenfalls darum bitte, über Namen und Adresse der verantwortlichen Person informiert zu werden, weil ich diesem Tun auch zivilrechtlich Einhalt gebieten wolle.

Das FAX liegt in der Apotheke, von wo aus es gefaxt wurde (vom Apotheker Stephan Göbel selbst), ich werde es in den nächsten Tagen ins Netz stellen.

Morgen geht eine Strafanzeige gegen diverse Personen im Zusammenhang mit dem Artikel in der Onlinezeitung24 hinaus, auch eine Strafanzeige gegen Thomas Vogel Tengen /Engen, diese Dinge werde ich auch an anderer Stelle, verbunden mit älteren Beweismitteln, juristisch einbringen.

Das Amtsgericht Lünen, die Stadt Lünen, die ARGE Unna werde ich auch in Kenntnis setzen, denn schließlich wollen mir ja alle drei helfen, können jedenfalls nicht daran interessiert sein, dass ich durch Terror krank gemacht werde. Oder?

Wenn ein Hartz-IV Empfänger durch Terror krank gemacht wird, dann ist das sicherlich
ein Fall öffentlichen Interesses, denn für seine Arbeitsunfähigkeit muss ja die Allgemeinheit zahlen.

Zudem sind die Stalking-Aktivitäten von Roggenwallner, onlinezeitung24 und Thomas Vogel sicherlich auch nicht geeignet, eine Arbeitssuche zu befördern, denn natürlich googelt heute so gut wie jeder, bevor er jemanden einstellt.

Ursula von der Leyen und viele andere Politiker fordern ein sauberes Internet, fordern, dass man im Internet nicht mehr äußern dürfe, als man den Leuten auch ins Gesicht sagen würde. Das entspricht ganz meiner Meinung.

Ich habe dem Richter Jan Knappmann, AG Lünen, und dem anwesenden Vertreter der Staatsanwaltschaft sinngemäß ins Gesicht gesagt, dass ihre Vorgehensweisen in meinem Falle nicht mehr von der "Rechtsfindung" des Volkesgerichtshofes abweiche, doch ich möchte es erleben, dass Roggenwallner, Thomas Vogel oder solche Schreiber wie "Chaim" unter onlinezeitung24 mir das ins Gesicht sagen würden, was sie über mich schreiben. Sie würden sich eher die Hosen bis zu den Hemdkragen vollkacken.

Gruß

Winfried Sobottka

Sonntag, 13. Dezember 2009

@ U.A. - Betreuung die x-te /AG Lünen /Richter Norbert Weber

Hallo, Leute!

Ich habe einen Brief an das Amtsgericht Lünen, z.Hd. Richter Norbert Weber, geschrieben, den ich aber erst morgen faxen kann. Dennoch ist er schon zu lesen, erreichbar über die Übersicht:

http://winfried-sobottka.de/lutz-schaefer/00

Dieser Roggenwallner muss offenbar unter Zwangshandlungen leiden, tatsächlich dürfte sein Tun ihnen mehr schaden als nutzen. Und nicht nur ihnen: Sicherlich werden sich auch so manche fragen, was unter WordPress eigentlich so alles möglich sei.

Na ja, wir werden, wie immer, sehen, wie es ausgeht. Ich sehe das ganz gelassen, solange ich das Nötige tue und die notwendige Unterstützung unserer Hackerinnen und Hacker und des Rechtsanwaltes Lutz Schaefer habe. Aber natürlich ist es auch ein eigenständiger Wert, dass ich dem Apotheker Stephan Göbel, dem Arzt Dr. Friedrich Vollmer und einer meiner Nachbarinnen blind vertrauen kann. Es wäre eine absolute Illusion anzunehmen, dass man ganz und gar auf sich allein gestellt irgendeine Chance gegen die Bastarde hätte. Und gerade darum macht es mich so wütend, wenn diese Schweine alleinstehende, aber vermögende Witwen in die Psychiatrie stecken, um sie ausplündern zu können.


Gruß

Winfried Sobottka

@ U.A.

Betreffend Betreuungsverfahren, in Gang gesetzt vom Lüner Amtsrichter Norbert Weber, stellvertretender Dirketor des Amtsgerichtes Lünen.

Hallo, Leute!

Es sieht danach aus, als ob eine gründlich vorbereitete Aktion gegen mich tatsächlich noch vor Weihnachten geplant war/ist. Schon an anderer Stelle hatte ich dargelegt, dass es deutliche Hinweise darauf gibt, dass man zwei Wohnungen in meinem Hause mit ihren Agenten besetzt habe, wofür es nötig war, zwei Frauen in der Wohnung neben mir durch permanente überlaute Musik zu vertreiben, die plötzlich aufhörte, nachdem diese Nachbarinnen heraus sind.

Das Szenario, das sie im Kopfe haben könnten:

1. Ich nähme die Sache nicht ernst, ginge jedenfalls nicht davon aus, dass sie noch vor Weihnachten zuschlagen könnten.

2. Ich signalisierte, ggfs. durch Nichtreaktion, dass ich nicht bereit sei, mich untersuchen zu lassen.

3. Der Amtsrichter verfügt die Vorführung, Polizei erscheint. Wie zufällig stehen die beiden bestimmten Hausparteien als Zeugen zur Verfügung, anschließend kann man beliebige Lügen auftischen, bezeugt von Polizeibeamten und zwei Hausparteien, bekommt auf diese Weise jedenfalls einen Einweisungsgrund nach § 9 PsychKG.

4. Alternativ: Man führt mich ab, lässt mich verschwinden, behauptet später, man habe mich entlassen.

Ihr werdet Verständnis dafür haben, dass es vorübergehend höchste Priorität für mich haben muss, mich vor solchen Eventualitäten bestmöglich zu schützen. Das bedeutet, dass ich in der Sache einiges schreiben muss, einiges veröffentlichen muss, und dafür sorgen muss, dass einige Leute, denen ich vertraue, ggfs. binnen einer Viertelstunde bei mir sind, wenn ich sie anrufe. Letzteres habe ich zum Teil bereits getan.

Gruß

Winfried Sobottka

Hier der Grund dafür, dass die Staatsverbrecher mich auf Teufel komm´ heraus ausschalten wollen:

http://sexualaufklaerung.at/nadine-o/0-overview.html

Und hier geht es zu einer (noch) unvollständigen Übersicht darüber, was deren satanische Psychiatrie bisher so alles versucht hat, um mich auszuschalten:

http://www.winfried-sobottka.de/

Und hier geht es zu einer Übersicht über das von Amtsrichter Norbert Weber in Gang gesetzte Betreuungsverfahren:

http://www.winfried-sobottka.de/lutz-schaefer/betreuung-ag-luenen-dez-2009/00-overview.html

Samstag, 12. Dezember 2009

@ U.A.: Ich könnte mich weg schreien!

Hallo, Leute!

Ich habe den Einstellungsbeschluss des Betreuungsverfahrens aus 2008 auf Platte gehabt, habe ihn schon eingestellt auf http://www.winfried-sobottka.de .

:ggg::ggg::ggg::ggg::ggg::ggg::zkugel::zkugel::zkugel::zkugel::zkugel::zkugel:

Zu erreichen ist der Beschluss aus dem Jahre 2008 über:


:ggg::ggg::ggg::ggg::ggg::ggg::zkugel::zkugel::zkugel::zkugel::zkugel::zkugel:


Ganz offensichtlich bedarf der stellvertretende Direktor des Amtsgerichtes Lünen, Richter Norbert Weber, einer Untersuchung hinsichtlich seines Geisteszustandes.

Denn schließlich bezieht er sich zur Begründung seines heutigen Anliegens offensichtlich auf Vorgänge aus dem Jahre 2007, also aus einer Zeit vor seinem Beschluss im Jahre 2008. Zudem fragt man sich natürlich, warum eine Betreuung aus seiner Sicht 2008 keinen Sinn machen konnte, wenn die betreffende Person vehement gegen eine Betreuung war, warum dies im Jahre 2009 aber anders sein sollte.

Offensichtlich schreibt dieser Richter seine Beschlussbegründungen aus dem Enddarm heraus, allerdings muss man sich dabei jedenfalls fragen, was er mit seinem Vorgehen jeweils in Wahrheit bezweckt.

Mir scheint nur eines plausibel: Im Mai 2008 dachten die Staatsverbrecher noch, mich im Verein mit der mich verratenden Pflichtanwältin Henriette Lyndian über das Verfahren am Landgericht Dortmund in die Psychiatrie zu bekommen:



und das schien ihnen leichter als der Versuch, mich über eine Betreuung dorthin zu bekommen.

Aber nachdem sich der ursprüngliche Plan aufgrund diverser Umstände als nicht realisierbar heraus gestellt hat, soll nun wieder das Amtsgericht Lünen heran.


Au Mann, sind die bescheuert!

Gruß

Winfried Sobottka

Dr. Roggenwallners Geisterstunde.

Hallo, Leute!

Nach Lage der Dinge:

http://www.freegermany.de/polit-verf.-winfried-sobottka/roggenwallner-peter-mueller-01.html

http://www.freegermany.de/polit-verf.-winfried-sobottka/roggenwallner-peter-mueller-02.html

muss Dr. med. Bernd Roggenwallner der geisteskranke Schmutzfink sein, der den Blog unter sobottka.wordpress.com zum Zwecke meiner Verleumdung und sonstigen Terrors gegen mich mit hohem Aufwand "pflegt".


In einem seiner neueren Beiträge verdreht er die Rechtslage, vertritt die Auffassung, innerhalb eines Betreuungsverfahrens könnten Richter machen, was sie wollen, ohne dass es ein Rechtsmittel dagegen gäbe.

Tatsächlich ist die gesetzliche Regelung nicht wirklich glücklich, tatsächlich sind Richter schon so verfahren, tatsächlich sind sie damit beim BGH vor die Wand geknallt:

2. Anfechtbarkeit der Anordnung der Vorführung zur
Untersuchung im Betreuungsverfahren
BGH, Beschluss v. 14.03.2007 – XII ZB 201/06
Art. 3 Abs. 1, 103 Abs. 1 GG; §§ 19, 20, 68 b Abs. 3, 69 f
Abs. 1 FGG
Leitsätze:
1. Der Betroffene kann die gerichtliche Anordnung, sich psychiatrisch
untersuchen zu lassen, jedenfalls dann mit der Beschwerde
(§§ 19, 20 FGG) angreifen, wenn die Anordnung objektiv
willkürlich, d. h. in so krassem Maße rechtsfehlerhaft ist, dass
sie unter Berücksichtigung des Schutzzweckes von Art. 3 Abs. 1
und 103 Abs. 1 GG nicht mehr verständlich erscheint; § 68 b
Abs. 3 Satz 2 FGG ist in solchen krassen Ausnahmefällen nicht
anwendbar.
2. Ein solcher krasser Ausnahmefall liegt grundsätzlich vor,
wenn das Vormundschaftsgericht die psychiatrische Untersuchung
eines Betroffenen anordnet, ohne diesen vorher persönlich
gehört oder sonstige Feststellungen, die die Annahme der
Betreuungsbedürftigkeit des Betroffenen rechtfertigen könnten,getroffen zu haben.

Sie werden auch in meinem Falle - so, oder so - vor die Wand knallen, jedenfalls wird es garantiert nicht so laufen, wie Dr. Roggenwallner es gern hätte. Ich erinnere auch daran, dass das Amtsgericht Lünen schon einmal ein Betreuungsverfahren gegen mich eingeleitet hatte, das es dann selbst wieder einstellte, mit der Begründung, ich würde zu starken Widerstand gegen die Betreuungsabsichten leisten. Jeder kann sich denken, dass das nicht so gelaufen wäre, wenn die Amtsrichter machen könnten, was sie wollten.

Sie werden also erst einmal eine vernünftige Begründung für ihr Ansinnen auf den Tisch legen müssen, der Hinweis, die Anregung sei aus einem Verfahren heraus erfolgt, ist keine Begründung, die auf Betreuungsbedarf schließen lässt: Es sind Tatsachen gefragt, die Betreuungsbedarf objektiv belegen, kein hohles Geschwätz.



Im Übrigen habe ich nicht einmal generell etwas gegen Untersuchungen, ich fordere nur das, was Psychologenverbände, namhafte Gutachter und höhere Gerichte als berechtigte Forderungen von Probanden betrachten: Zeugen meines Vertrauens und Aufzeichnung zu meiner Verfügung. Dann wird man ja sehen, wer krank ist, und wer nicht.


Gruß

Winfried Sobottka

@ U.A.

Hallo, Leute!

Das Eintreten von Rechtsanwalt Lutz Schaefer in die Betreuungssache ist wahrlich Goldes wert. Die Eröffnung des Betreuungsverfahrens durch das Amtsgericht Lünen war vor dem Hintergrund des von ihnen vermutlich nicht kalkulierten Eintretens des Lutz Schaefer ein Kardinalfehler von ihnen. Ich will Einzelheiten jetzt nicht öffentlich darlegen, aber ich gehe davon aus, dass diese Sache mir hinsichtlich mehrerer Probleme letztendlich entscheidend weiter helfen werde.

Wie hatten sie doch geschrieben? Sie hätten eine Anregung erhalten, dass ich hinsichtlich meiner Angelegenheiten Hilfe benötigte? Damit hatten sie keineswegs Unrecht, denn im Kampf gegen die staatliche Willkür kann ich natürlich Hilfe gebrauchen, auch wenn das nichts mit Betreuungsbedarf zu tun hat. Sie hatten sich das bestimmt anders vorgestellt, aber ich denke, dass ich aus deren Vorgehen die Hilfe schöpfen könnte, die ich tatsächlich benötige.

Den Rechtsanwalt Dr. Norbert Plandor habe ich betreffend das Betreuungsverfahren nicht informiert. Ich habe keinen Sinn darin gesehen.

Gruß

Winfried Sobottka