Das bin ich!

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Sonntag, 13. Dezember 2009

@ U.A.

Betreffend Betreuungsverfahren, in Gang gesetzt vom Lüner Amtsrichter Norbert Weber, stellvertretender Dirketor des Amtsgerichtes Lünen.

Hallo, Leute!

Es sieht danach aus, als ob eine gründlich vorbereitete Aktion gegen mich tatsächlich noch vor Weihnachten geplant war/ist. Schon an anderer Stelle hatte ich dargelegt, dass es deutliche Hinweise darauf gibt, dass man zwei Wohnungen in meinem Hause mit ihren Agenten besetzt habe, wofür es nötig war, zwei Frauen in der Wohnung neben mir durch permanente überlaute Musik zu vertreiben, die plötzlich aufhörte, nachdem diese Nachbarinnen heraus sind.

Das Szenario, das sie im Kopfe haben könnten:

1. Ich nähme die Sache nicht ernst, ginge jedenfalls nicht davon aus, dass sie noch vor Weihnachten zuschlagen könnten.

2. Ich signalisierte, ggfs. durch Nichtreaktion, dass ich nicht bereit sei, mich untersuchen zu lassen.

3. Der Amtsrichter verfügt die Vorführung, Polizei erscheint. Wie zufällig stehen die beiden bestimmten Hausparteien als Zeugen zur Verfügung, anschließend kann man beliebige Lügen auftischen, bezeugt von Polizeibeamten und zwei Hausparteien, bekommt auf diese Weise jedenfalls einen Einweisungsgrund nach § 9 PsychKG.

4. Alternativ: Man führt mich ab, lässt mich verschwinden, behauptet später, man habe mich entlassen.

Ihr werdet Verständnis dafür haben, dass es vorübergehend höchste Priorität für mich haben muss, mich vor solchen Eventualitäten bestmöglich zu schützen. Das bedeutet, dass ich in der Sache einiges schreiben muss, einiges veröffentlichen muss, und dafür sorgen muss, dass einige Leute, denen ich vertraue, ggfs. binnen einer Viertelstunde bei mir sind, wenn ich sie anrufe. Letzteres habe ich zum Teil bereits getan.

Gruß

Winfried Sobottka

Hier der Grund dafür, dass die Staatsverbrecher mich auf Teufel komm´ heraus ausschalten wollen:

http://sexualaufklaerung.at/nadine-o/0-overview.html

Und hier geht es zu einer (noch) unvollständigen Übersicht darüber, was deren satanische Psychiatrie bisher so alles versucht hat, um mich auszuschalten:

http://www.winfried-sobottka.de/

Und hier geht es zu einer Übersicht über das von Amtsrichter Norbert Weber in Gang gesetzte Betreuungsverfahren:

http://www.winfried-sobottka.de/lutz-schaefer/betreuung-ag-luenen-dez-2009/00-overview.html

Samstag, 12. Dezember 2009

Dr. Roggenwallners Geisterstunde.

Hallo, Leute!

Nach Lage der Dinge:

http://www.freegermany.de/polit-verf.-winfried-sobottka/roggenwallner-peter-mueller-01.html

http://www.freegermany.de/polit-verf.-winfried-sobottka/roggenwallner-peter-mueller-02.html

muss Dr. med. Bernd Roggenwallner der geisteskranke Schmutzfink sein, der den Blog unter sobottka.wordpress.com zum Zwecke meiner Verleumdung und sonstigen Terrors gegen mich mit hohem Aufwand "pflegt".


In einem seiner neueren Beiträge verdreht er die Rechtslage, vertritt die Auffassung, innerhalb eines Betreuungsverfahrens könnten Richter machen, was sie wollen, ohne dass es ein Rechtsmittel dagegen gäbe.

Tatsächlich ist die gesetzliche Regelung nicht wirklich glücklich, tatsächlich sind Richter schon so verfahren, tatsächlich sind sie damit beim BGH vor die Wand geknallt:

2. Anfechtbarkeit der Anordnung der Vorführung zur
Untersuchung im Betreuungsverfahren
BGH, Beschluss v. 14.03.2007 – XII ZB 201/06
Art. 3 Abs. 1, 103 Abs. 1 GG; §§ 19, 20, 68 b Abs. 3, 69 f
Abs. 1 FGG
Leitsätze:
1. Der Betroffene kann die gerichtliche Anordnung, sich psychiatrisch
untersuchen zu lassen, jedenfalls dann mit der Beschwerde
(§§ 19, 20 FGG) angreifen, wenn die Anordnung objektiv
willkürlich, d. h. in so krassem Maße rechtsfehlerhaft ist, dass
sie unter Berücksichtigung des Schutzzweckes von Art. 3 Abs. 1
und 103 Abs. 1 GG nicht mehr verständlich erscheint; § 68 b
Abs. 3 Satz 2 FGG ist in solchen krassen Ausnahmefällen nicht
anwendbar.
2. Ein solcher krasser Ausnahmefall liegt grundsätzlich vor,
wenn das Vormundschaftsgericht die psychiatrische Untersuchung
eines Betroffenen anordnet, ohne diesen vorher persönlich
gehört oder sonstige Feststellungen, die die Annahme der
Betreuungsbedürftigkeit des Betroffenen rechtfertigen könnten,getroffen zu haben.

Sie werden auch in meinem Falle - so, oder so - vor die Wand knallen, jedenfalls wird es garantiert nicht so laufen, wie Dr. Roggenwallner es gern hätte. Ich erinnere auch daran, dass das Amtsgericht Lünen schon einmal ein Betreuungsverfahren gegen mich eingeleitet hatte, das es dann selbst wieder einstellte, mit der Begründung, ich würde zu starken Widerstand gegen die Betreuungsabsichten leisten. Jeder kann sich denken, dass das nicht so gelaufen wäre, wenn die Amtsrichter machen könnten, was sie wollten.

Sie werden also erst einmal eine vernünftige Begründung für ihr Ansinnen auf den Tisch legen müssen, der Hinweis, die Anregung sei aus einem Verfahren heraus erfolgt, ist keine Begründung, die auf Betreuungsbedarf schließen lässt: Es sind Tatsachen gefragt, die Betreuungsbedarf objektiv belegen, kein hohles Geschwätz.



Im Übrigen habe ich nicht einmal generell etwas gegen Untersuchungen, ich fordere nur das, was Psychologenverbände, namhafte Gutachter und höhere Gerichte als berechtigte Forderungen von Probanden betrachten: Zeugen meines Vertrauens und Aufzeichnung zu meiner Verfügung. Dann wird man ja sehen, wer krank ist, und wer nicht.


Gruß

Winfried Sobottka

@ U.A.

Hallo, Leute!

Das Eintreten von Rechtsanwalt Lutz Schaefer in die Betreuungssache ist wahrlich Goldes wert. Die Eröffnung des Betreuungsverfahrens durch das Amtsgericht Lünen war vor dem Hintergrund des von ihnen vermutlich nicht kalkulierten Eintretens des Lutz Schaefer ein Kardinalfehler von ihnen. Ich will Einzelheiten jetzt nicht öffentlich darlegen, aber ich gehe davon aus, dass diese Sache mir hinsichtlich mehrerer Probleme letztendlich entscheidend weiter helfen werde.

Wie hatten sie doch geschrieben? Sie hätten eine Anregung erhalten, dass ich hinsichtlich meiner Angelegenheiten Hilfe benötigte? Damit hatten sie keineswegs Unrecht, denn im Kampf gegen die staatliche Willkür kann ich natürlich Hilfe gebrauchen, auch wenn das nichts mit Betreuungsbedarf zu tun hat. Sie hatten sich das bestimmt anders vorgestellt, aber ich denke, dass ich aus deren Vorgehen die Hilfe schöpfen könnte, die ich tatsächlich benötige.

Den Rechtsanwalt Dr. Norbert Plandor habe ich betreffend das Betreuungsverfahren nicht informiert. Ich habe keinen Sinn darin gesehen.

Gruß

Winfried Sobottka

Betreuungsverfahren...

Hallo, Leute!

Heute ging wieder Amtsgerichtspost bei mir ein, mit Datum des 9. Dezember 2009, demnach (?) geschrieben einen Tag, bevor Rechtsanwalt Lutz Schaefer sich dort meldete. Mir wurde mitgeteilt, dass das LWL-Verfahren am LG-Dortmund den Anlaß für die Einleitung eines Betreuungsverfahrens gegeben habe. Welch eine Begründung! Ein Verfahren, in dem es um die Kosten eines Tages Zwangsaufenthaltes vor zwei Jahren geht... Warum man aus diesem Verfahren meint, den Schluss ziehen zu müssen, ich bedürfe einer Betreuung, behält das AG Lünen für sich....

Tatsache ist, dass das Verfahren in die falsche Richtung läuft, weil Rechtsanwalt Dr. Norbert Plandor, obwohl von mir über die wahren Tatsachen lupenrein aufgeklärt, sich zu einer inhaltlich falschen Aussage (ich sei am 04.12. 2007 erregt gewesen) veranlasst gesehen hatte, das Gericht in Dortmund diese Aussage wiederum dankbar als Begründung dafür verwendet hatte, die Einweisung als solche sei dann ja auch gerechtfertigt gewesen.

Dr. Norbert Plandor, alle Richter mögen ihn!

Eine Begründung für Betreuungsbedarf ergibt sich aus der pauschalen Kurzerklärung natürlich nicht.

Weiterhin versucht man, einen Rechtsirrtum in mir zu erzeugen, indem man erklärt, gegen die Einleitung eines Betreuungsverfahrens sei ein Rechtsmittel nicht möglich, wohl aber gegen die Einrichtung einer Betreuung, dann nachfragt, ob ich denn die Beschwerde vom 06. Dezember aufrecht erhalten wolle:

http://winfried-sobottka.de/lutz-schaefer/betreuung-ag-luenen-dez-2009/beschwerde-gegen-ag-beschluss-vom-03-dec-am-06-dec-2009.html

Nun, natürlich können sie eine Akte anlegen, auf der geschrieben steht: "Betreuungsverfahren Winfried Sobottka, AZ.........", aber wenn sie irgend Handeln von mir erwarten (Hinnahme einer ärztlichen Untersuchung, die der angefochtene Beschluss beinhaltet), dann kann ich dagegen natürlich Rechtsmittel einlegen. Das Gericht in Lünen versucht offensichtlich, mich zu dem Irrtum zu bewegen, ich könne erst dann Rechtsmittel einlegen, wenn die Einrichtung einer Betreuung beschlossen sei. Das ist skandalös, denn mit solchen schiefen Tricks werden sie wohl nicht nur mir gegenüber vorgehen. Fällt man darauf herein, dann liegt zum Zeitpunkt der Einrichtung einer Betreuung bereits ein Schmierengutachten auf dem Tisch, das die Betreuung als medizinische Notwendigkeit erklärt. Dass selbst offensichtliche Schmierengutachten deutsche Richter aber nicht dazu bewegen, die "Diagnosen" und Empfehlungen der von ihnen beauftragten Schmierengutachter abzulehnen, ist aus tausenden von Fällen gesichertes Erfahrungswissen.

Ich werde das Schreiben des AG Lünen noch heute einstellen, erreichbar dann über die Übersicht:

http://winfried-sobottka.de/lutz-schaefer/betreuung-ag-luenen-dez-2009/00-overview.html

Mir scheint hier unbedingter Bedarf an öffentlicher Aufklärung zu bestehen, u.a., um Witwen mit eigenem Häuschen vor verbrecherischer Ausplünderung inklusive Wegsperrens in die Psychiatrie zu schützen.

Was mein weiteres Vorgehen in der Sache angeht, habe ich verschiedene Alternativen vor Augen, die jeweils ihren eigenen Charme haben, sich aber gegenseitig ausschließen.

Natürlich werde ich mich mit meinem Anwalt Lutz Schaefer abstimmen, natürlich werden wir erst die Akteneinsicht abwarten, bevor wir richtig zuschlagen, natürlich werde ich mein Bestes geben, natürlich darf Richter Norbert Weber, Amtsgericht Lünen, sich jedenfalls auf einiges gefasst machen.

Gruß

Winfried Sobottka

Dienstag, 8. Dezember 2009

Dr. med. Wolf Toepser

Hallo, Leute!

Ich nehme an, dass unsere Hackerinnen und Hacker mir einen Beitrag vor die Füße gespielt haben, in dem doch etwas über diesen Dr. med. Wolf Toepser, Dortmund, zu finden war:



Das psychiatrische Zusatzgutachten
des Dr. Toepser
In diesem Gutachten steht zu lesen: Befragt
zu seinen Beschwerden, habe Herr M. angegeben,
er leide unter ständigen Kopfschmerzen.
Er habe Tinnitus beidseits. Sie
nähmen bei Belastungen zu. Ihm sei oft übel
im Magen, z.B. in Baumärkten oder beim
Geruch frischer Zeitungen. Er erbreche aber
eher selten. Er sehe teils verschwommen.
Im Sehtest sei aber nichts festzustellen. Seelisch
sei er immer angespannt, fühle sich
gedrückt, aber auch gereizt. Sein Antrieb sei
erheblich vermindert. Er sei vergesslich,
könne sich schlecht konzentrieren. Er schlafe
eher zu viel.
Die neurologische Untersuchung ergibt eine
rechts geminderte Hörleistung. Beim Blindgang
leichte Unsicherheit, Finger-Nase-Versuch
mit leichten Intentionstremor, Bein-
Halte-Versuch regelrecht. Der Achillessehnenreflex
ist schwach, der Lasegue bei 80°
positiv. Bei der Sensibilitätsprüfung Minderungen
bei der Berührung und Schmerzempfindung
im Bereich der Unterschenkel
und Füße angegeben, ohne dass dies sockenförmig
habe zugeordnet werden können.
Es sei also auch ein LWS-Syndrom denkbar
sowie, unter Berücksichtigung der Störungen
im Bewegungsapparat, Ausfälle der
Hautnerven.
Dem Gutachter erscheint eine Polyneuropathie
"möglich", doch müsse sie neurografisch
nachgewiesen und abgegrenzt werden
von Nervenschäden durch LWS-Syndrom
oder Zustand nach Unfall mit Beeinträchtigung
beider Beine.
Mit dem Ergebnis der Hirn-SPECT vermag
der Psychiater nichts anzufangen. Er hält
weitere Untersuchungen für erforderlich
und meint:

"Alleine der über Jahrzehnte bis heute andauernde,
im Rahmen psychischer Erkrankung betriebene
Tranquilizerabusus kann ja zu unterschiedlichsten
bekannten Nebenwirkungen führen,
wie Gangunsicherheit, Antriebsminderung,
Kopfschmerzen und depressiven Verstimmungen
mit dem Bild einer Persönlichkeitsänderung (aber
auch zu Sehstörungen, über die zum Beispiel
der Betroffene klagte). Es besteht bereits
eine Abhängigkeit von Tranquilizern."
Trotz all der für ihn offenen diagnostischen
Fragen weiß Dr. Toepser jedoch mit Bestimmtheit
zu sagen, toxische Stoffe seien
nicht ursächlich. Hauptursache sei die psychische
Erkrankung. Hier aber komme
"noch eine iatrogene schädigende Komponente"
hinzu. Sie bestehe in der "Fixierung
auf das Vorliegen einer Berufskrankheit",
die "nervenärztlich schon befürchtet wurde"
und in "therapeutischem Nihilismus" gipfele.
Das zielt auf den Trierer Neurologen Dr.
Binz, der seinen chronisch vergifteten PatientInnen
reinen Wein einschenkt und sagt,
es gebe keine kausale Therapie chronischer
Vergiftungen - helfen könne nur strikte
Schadstoffmeidung, wenn überhaupt.
Das scheint gewisse Psychologen, Psychotherapeuten
und Psychiater bis aufs Blut zu
reizen. Therapien haben sie zwar auch nicht
anzubieten, doch glauben sie gerade bei
chronischen Vergiftungen an nichts so sehr
wie die Selbstheilungskräfte der menschlichen
Natur - falls sie eine chronische Vergiftungen
überhaupt je in Erwägung ziehen.


Na ja, macht nicht gerade den besten Eindruck, wenn ein Arzt ungelösten Fragen gegenübersteht, mit einem Teil der Untersuchung nichts anzufangen weiß, aber dennoch eine mögliche Ursache sicher ausschließt, ohne dass er es begründen könnte.

Aber er ist ja ein Arzt! Er hat das studiert! Ein Wissender! Wenn er sagt, die Welt ist ein Würfel, dann ist die Welt ein Würfel!

Die Verbrecher am Amtsgericht Lünen werden wohl wissen, warum sie mich zu ihm schicken wollen. Wenn die sich mal bloß nicht täuschen....



Gruß

Winfried Sobottka

Sonntag, 6. Dezember 2009

An Dr. med. Wolf Toepser Dortmund / Kenntnisnahme Richter Norbert Weber Amtsgericht Lünen

Hallo, Dr. Toepser!

Wie ich einem unbegründeten Schmierenbeschluss des Amtsgerichtes Lünen entnehmen kann, sollen Sie für jenes eine "Begutachtung" meiner Person vornehmen.

Ich mache Sie vorab schon einmal auf folgendes aufmerksam, auch wenn ich nicht davon ausgehe, dass es zu jener "Begutachtung" kommen werde:




Ein Googeln unter Dr. med. Bernd Roggenwallner oder unter Dr. med. Michael Lasar könnte Ihnen auch einiges erklären.

Weiterhin sollen Sie wissen, warum die pestilente Willkürjustiz in Hamm, Dortmund und Lünen mich als angeblich psychiatrischen Fall abservieren will:


So, das wäre es für´s erste.

Mit anarchistischen Grüßen

Winfried Sobottka, United Anarchists