Das bin ich!

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Sonntag, 6. Dezember 2009

Weg mit dieser besch.. per... Gisela von der Aue, SPD Berlin!

Entweder das Volk ist restlos verblödet, oder man muss sich fragen, warum es bei solchen Meldungen nicht auf die Barrikaden gehe:

http://www.sozialticker.com/zum-1-januar-2010-tritt-in-berlin-das-untersuchungshaftvollzugsgesetz-in-kraft_20091206.html


Kernpunkte dieses Gesetzes sind:

- die Verdoppelung der Besuchszeit von 1 auf 2 Stunden, bei jugendlichen Untersuchungsgefangene von 2 auf 4 Stunden,
- die Anpassung der Arbeitsentlohnung von Untersuchungsgefangenen an die der Strafgefangenen, was nahezu eine Verdoppelung des Entgelts bedeutet,
- die Einführung eines Taschengeldanspruchs für bedürftige Untersuchungsgefangene,
- die erzieherische Ausgestaltung des Vollzugs der Untersuchungshaft an jugendlichen Strafgefangenen
- die Verbesserung der Verteidigerrechte durch weit reichende Mitteilungspflichten der Anstalt und
- die Gleichstellung von Rechtsanwälten und Notaren mit den Verteidigern hinsichtlich ihrer Kontaktmöglichkeiten mit Untersuchungsgefangenen.

Eine Besonderheit des Berliner Gesetzes ist die Regelung in § 5 Abs.1, die sich mit Ausnahme des Brandenburger – in keinem weiteren findet: “Ein besonderes Augenmerk ist auf die Verhütung von Selbsttötungen zu legen.” Durch die Aufnahme dieser Regelung in das Gesetz wird der besonderen Bedeutung der Verhinderung von Suiziden Ausdruck verliehen.




Können die Leute nicht lesen? Oder können sie nicht begreifen?

1. Es wird nicht einmal gesagt, in welcher Zeitspanne zwei bzw. vier Besuchsstunden zulässig sind (pro Woche/ pro Monat?) Man überlege sich einmal, dass die Eltern des Matthias Lang von Erlangen nach Berlin hätten fahren müssen, um ihn eine Stunde sprechen zu dürfen!!!

2. Was die Arbeitsentlohnung angeht, so ist sie bei Strafgefangenen absolut erbärmlich. Bisher war sie bei Untersuchungsgefangenen, deren Schuld nicht einmal feststand, noch erbärmlicher, nun ist sie ebenso erbärmlich.

3. Ein absoluter Knaller ist die Gesetzesergänzung: "Besonderes Augenmerk ist auf die Verhütung von Selbsttötungen zu legen." Demnächst werden sie ins Grundgesetz schreiben: "Besonderes Augenmerk ist auf die Wahrung der Gesetze durch die Justiz zu legen." Und dann ist alles gut!

Während in JVA offensichtlich gemordet wird, was man dann als Suizide verkleistert, feiern sie ein absolutes Wischi-Waschi-Gesetz, das nichts festlegt, einfach hohles Gebrabbel ist, als unglaublichen Fortschritt.

Ich müsste reichlich besoffen sein, um jetzt das zu schreiben, was ich dazu am liebsten schreiben würde.


Winfried Sobottka

Donnerstag, 3. Dezember 2009

Mordverdacht:Täuschungsmanöver im Falle Matthias Langen

Hallo, Leute!

Immer, wenn ich hinschmeißen will, weil alle anderen feige sind, kommen die SS-Satanisten mit irgendwelchen Sachen, die mich zur Explosion bringen. Der offensichtlich getürkte Abschiedsbrief aus der BILD war wieder so ein Ding. Ich meine, dass beim Staatsschutz keine Geistesleuchten herum laufen, ist ja nichts Neues. Aber dass sie sich auch noch so provokativ schräg zur Schau stellen müssen...

Man beachte die Stilmittel: An den Haaren herbeigezogene hohle Gründe für einen Selbstmord, scheinbar ideal verpackt in einen Programmcode, doch ansonsten ein für BILD-Verhältnisse ausgesprochen sachlicher Artikel, der sogar Abstand davon nimmt, Datenklau oder Erpressung zu behaupten. Zudem werden viele sachliche Informationen geboten, nur, woher BILD den Brief haben will, warum er erst jetzt präsentiert wird - das wird unterschlagen. Mich erinnert das an den Witz, bei dem einem Kunden viel Wechselgeld gegeben wird, das ihm vorgezählt wird. Bevor ihm alles vorgezählt wurde, sagt er: "Sie brauchen nicht weiter vorzuzählen, wenn es bis hierher stimmt, dann stimmt der Rest auch."

Es sollte einen generell skeptisch machen, wenn die BILD etwas sachlich präsentiert. Wenn einem der Haken nicht sofort auffällt, muss man ihn suchen.

Jedenfalls dürfte Rechtsanwalt Ulrich Dost sich vermutlich über den Abschiedsbrief wundern, da er ja zumindest bis zum 18. November noch nicht einmal offiziell über den Tod seines Mandanten informiert war. Also, Leute: Wenn er jetzt nicht noch einmal neu darüber nachdenken sollte, ob es tatsächlich Selbstmord war, dann weiß ich auch nicht mehr, was ihn noch dazu bringen könnte.

Tatsache ist jedenfalls, dass man nicht zu solchen idiotischen Täuschungsmanövern greift, wenn man nichts zu verbergen hat.

Gruß

Winfried Sobottka