Das bin ich!

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Dienstag, 2. März 2010

@ U.A.: Teuflisches Schmierenverfahren des Richters Lothar Beckers Mönchengladbach / Mordprozess Schwalmtal

Liebe Schwestern und Brüder!

Heute wurden in Mönchengladbach die "Zeugen" angehört, die der Familie Pytlinski und der Barbara Kühn seit Jahren das Leben mit Lug, Terror und versuchtem Betrug schwer machen.

Andere Zeugen braucht man nicht, nach Auffassung von Richter Lothar Beckers, Staatsanwalt Stefan Lingens, Rechtsanwalt Siegmund Benecken, Marl, und Rechtsanwalt Michael Rost, Mönchengladbach, denn im nächsten Gerichtstermin sollen schon die Gutachter zum Zuge kommen, denen mit einseitigen und zudem erlogenen Zeugenaussagen nun in idealer Weise der Boden bereitet ist: Hans Pytlinski als wahnkranker Gewaltmensch, habe sich völlig zu Unrecht von Staat und Privatleuten terrorisiert gefühlt, fertig, Ende, aus. Von diesem Gericht hätte Heydrichs SD noch lernen können.

Es stinkt nicht nur bis zum Himmel, sondern noch darüber hinaus.

Der Prozess stand verzögert statt, es herrschte Hektik, weil der Angeklagte fast zuammenklappte. Er, u.a. stark zuckerkrank, habe wie geistesabwesend gewirkt, seine Tochter ist überzeugt, er habe Unterzucker gehabt. Sollte der Angeklagte im Zuge dieser Dinge sterben, dann könnte man es wohl Mord nennen.

Hinzuweisen ist auch darauf, dass das Gericht bereits gestern gestellte Anträge zur Beiordnung der Tochter des Angeklagten als Rechtsbeistand (sie hat Vorsorgevollmacht) und zur Ablehnung des Richters Beckers und des Staatsanwaltes Lingens einfach wortlos überging:

http://anarchistenboulevard.blogspot.com/2010/03/ubles-spiel-im-mordprozess-schwalmtal.html

Das ist aktuell der Stand der Dinge.

Herzliche Grüße

Euer

Winfried Sobottka, United Anarchists

Impressum: http://www.winfried-sobottka.de/

8 Kommentare:

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  4. Hallo, Christoph Kühn!

    Vorab: Ich bin kein Herr, sondern ein Mann, oder würden Sie zu einer Frau Sobottka "Herrin Sobottka" sagen?

    Die mir bekannt gewordenen Aussagen von Ihnen, Ihrem Vater, seiner Tante und seiner "Freundin" erscheinen nicht nur aus guten Gründen unplausibel, sondern werden auch von vielen anderen, die das Gericht nicht anhören wollte, als Lügen bezeichnet.

    Als Ihre Cousins Marcel und Patrick erfuhren, dass Sie behauptet hatten, Ihr gemeinsamer Großvater habe Sie brutal geschlagen, sagten beide: "Der Christoph ist verrückt!"

    Weiterhin ist mir das Aktenzeichen eines Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Dortmund bekannt, das auf einer Anzeige Ihres Großvaters wegen falscher Verdächtigung gründet.

    Demnach bezichtigten Sie im Juli 2006 Ihren Großvater gegenüber dem Bauamt,er habe den Dachboden seines Hauses in Wohnraum umgewandelt und würde diesen auch als Wohnraum nutzen.

    Die sachgerechte Überprüfung des Bauamtes ergab aber, dass dies lediglich eine Lüge war.

    Und nun wollen Sie kein Lügner sein?

    Nebenbei bemerkt: Ich habe da so einige Sachen über die "Freundin" Ihres Vaters gehört. Für mich liegt es sehr nahe, dass Sie von dieser sexuell abhängig sein könnten, denn dass die ursprünglich sehr gute Beziehung, die Sie zu Ihrer Mutter einmal hatten, vollständig zerstört wurde, muss ja wohl tief liegende Gründe haben.

    Sie sollten einmal unter

    SEXUALSCHEMA

    googeln

    und sich dort die Texte ansehen.

    Auch sollten Sie einmal unter

    SM SEXUALAUFKLAERUNG.AT

    googeln und sich dort die Texte ansehen.

    Ansonsten sollten Sie und alle anderen sich merken:

    Lügen haben kurze Beine.

    Vielleicht werde ich noch bei einem Prozesstag anwesend sein, ansonsten ist meine Adresse doch bekannt?

    Wenn irgendwer meinen sollte, er habe etwas mit mir persönlich zu klären, dann möge er vorbeikommen. Wir machen das dann klar.

    Alle Missverständnisse beseitigt, Christoph Kühn?

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  6. Sie schreiben:

    "Des Weiteren möchte ich nur kurz erwähnen, dass meine Behauptung wiederlegt werden kann."

    Darin gebe ich Ihnen einwandfrei Recht, Ihre Behauptung kann widerlegt werden, und zwar in mehrfacher Weise.

    Das wird auch geschehen, ich möchte diesen Dingen nicht vorgreifen. Ich gehe davon aus, dass Ihr Rechtspfleger sich dann mit dem § 153 StGB in Ihrer Sache befassen können wird.

    Im Übrigen teilt Ihre Mutter mit, dass sowohl sie selbst als auch Sie von Ihrem Vater geschlagen worden seien, dass dies im Sorgerechtsverfahren aktenkundig gemacht worden sei.

    Sie sollten wissen, Christoph Kühn, dass es zu meinen Steckenpferden gehört, Dingen auf den Grund zu gehen und Unplausibilitäten aufzudecken.

    Sie können heilfroh sein, dass ich nicht in der Rolle eines Pflichtverteidigers Ihres Großvaters war, denn ich hätte Sie dahin gebracht, dass Sie nur noch mit hochrotem Kopfe herumgestottert hätten, weil Sie auf meine sachlichen Fragen keine Antwort mehr gewusst hätten.

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  8. Ich habe es gerade ausprobiert: Den Kommentar oben hatte ich selbst geschrieben und selbst gelöscht.

    Warum hat Christoph Kühn die von ihm geschriebenen Kommentare selbst gelöscht?

    Quält ihn das schlechte Gewissen?

    Babsi

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